Bin pflegeperson von meinen vater...(Pflegegrad 4) bin hartz 4 Bezieher und werde ich trotzdem weiter hartz 4 bekommen ?

4 Antworten

Du solltest mit dem Jobcenter sprechen. Bei Pflegegrad 4 kann es dich unter Umständen bei Fortbezug der Leistungen aus der Vermittlung herausnehmen. Meines Wissens gibt es in diesem Fall keine festen Vorschriften.

Danke dir...

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei Pflege naher Angehörige ALG - 2 zu beziehen !

Am besten gibst du im Internet mal ein ,, ALG - 2 Anspruch bei Pflege ",da kannst du alles genau nachlesen.

Danke

Das Pflegegeld ist ja kein Einkommen. Es ist zweckgebunden. Sonst müsstest du als "Heimpfleger" ja das gleiche bekommen, wie ein externer Pflegedienst.

Danke

... ich denke mal nein, denn Hartz bekommt ja nur der, der auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Danke für die Antwort..Wo von soll ich denn Leben und wie ...wenn ich kein Geld habe ..wenn ich um meinem vater kümmern muss ..

@Halil5005

... dafür gibt es doch rd. 700 EUR/Monat, wer sackt die denn ein?

Nicht so ganz richtig: du meinst evtl ALG II, @schleudermaxe?

Bei Harzt IV stehst du nicht dem Abeitsmarkt zur Verfügung.

@studiogirl

... doch doch, das ist ja der Trick an der Sache. Wer nicht nachhaltig sucht oder wie hier gar nicht kann/will, bekommt auch nichts.

@schleudermaxe

Dann ist der Träger der "Grundsicherung" das Sozialamt. Der Betrag ist aber der gleiche.

@DerHans

.... hat dann aber nichts mit dem Hartz bzw. dem Jobcenter am Hut.

@studiogirl

ALG - 2 ist das genannte Hartz - lV,da gibt es keinen Unterschied !

@DerHans

Ist er eben nicht !

Das Sozialamt ist erst zuständig wenn man dauerhaft voll Erwerbsgemindert wäre oder dann bei Altersrente.

Bei Pflege naher Angehöriger kann es weiter ALG - 2 geben,auch wenn man eine Zeit lang dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung nicht zur Verfügung stehen kann,wie es der Fall nach einer Geburt ist,da muss man dem Arbeitsmarkt bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres auch nicht zur Verfügung stehen.

@isomatte

.... bei 700 EUR Pflegegeld auf die Hand und ohne Mietkosten auch noch aufstocken?

Wieder etwas hinzugelernt.

@schleudermaxe

Seit wann wird denn Pflegegeld auf Sozialleistungen angerechnet,wenn man die Pflege nicht beruflich macht,es kann dann also kein Einkommen darstellen,weil es eine zweckbestimmte Leistung ist ?

@isomatte

.... das Pflegegeld wird ja nicht bei dem angerechnet, der Pflege benötigt, sondern bei dem der pflegt gegen Bezahlung.

Und doppelt abzocken ist nun mal nicht beim Jobcenter.