Bildungskredit nun doch Einkommen?

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Liebe Punica08 meine Tochter möchte derzeit auch eine schulische Ausbildung machen und wohnt mit ihrem Freund zusammen, der ALG 1 bezieht. Sie bekommt keinen Pfennig von unserem Jobcenter über ALG 2 für diese Ausbildung, obwohl sie noch keinen Schulabschluss bzw. Ausbildung hat. Sie ist bereits 27 (ja ich weiss, aber es ist einfach so) Wie hast du es geschafft, dass dir das Jocenter bei der Zahlung hilft. Wir sind dankbar für jeden Hinweis.

Oh, das ist schon schwieriger. Bei mir war es eine Art Grauzone. Ich hätte eigentlich Bafög beziehen müssen, was mir auch gewährt worden wäre - jedoch nur in Höhe von etwa 100 Euro, da ich "im Elternhaus" wohne (meine Mutter ist meine Vermieterin, was aber irrelevant ist was die Miete angeht). Davon kann ja keiner leben und man hat ja auch eine Einnahmegrenze was Nebenjobs angeht. Also bin ich zum Jobcenter und habe mein Problem dort geschildert, sodass es dann hieß ich solle Wohngeld beantragen. Kurze Zeit später hieß es dann mir stände kein Wohngeld zu, da mir ja Bafög zusteht. Da dann keiner wusste wie ich meine Ausbildung behalten konnte, haben sie mir ALG II gezahlt, ich galt also als Arbeitslos. Da das alles ein paar Monate dauerte habe ich (auch aus Fahrtgeldkosten) den Bildungskredit beantragt und hatte dann beides - letzteres muss ich natürlich zurückzahlen. Ich kann nur empfehlen nochmal ein Beratungsgespräch mit den Leuten zu führen, da es garantiert eine Lösung gibt. Dem Jobcenter liegt allgemein betrachtet ja schon etwas daran, die Leute unter die Arbeitshaube zu bringen. Vom Bildungskredit würde ich so lang wie möglich die Finger lassen. Es ist ne sehr schöne und tolle Sache, aber man bürdet sich auch viel auf. Manchmal haben die Schulen auch Tipps, da Sie nicht der einzige Fall dieser Art sein werden. Mehr kann ich da leider auch nicht helfen, fürchte ich (bin nun auch seit nem halben Jahr weg vom Jobcenter)

Hallo Punica08, da bist Du in einer schwierigen Lage gelandet. Wenn Du aber bei der Antragstellung ausdrücklich danach gefragt hast, ob Dir der Bildungskredit als Einkommen angerechnet wird und es wurde Dir geantwortet, das dem nicht so ist, dann hast Du eigentlich im "rechten Glauben" gehandelt. Du solltest das nur jetzt gegenüber dem Jobcenter nachweisen. Hast Du hier eine schriftliche Bestätigung vom Jobcenter? Oder weißt Du noch mit wem Du das besprochen hast?

Mein Rat: lege gegen den Rückzahlungsbescheid auf jeden Fall Widerspruch ein und begründe diesen, daß man Dir mündlich zugesichert hat, daß der Bildungskredit nicht angerechnet wird. Gib auf jeden Fall den Sachbearbeiter an, der Dir das damals gesagt hat. Laß Dir den damaligen Alg-II-Antrag zeigen, vielleicht hast Du ja bei den Fragen irgendwo den Bildungskredit auch schriftlich angegeben.

Du kannst auch versuchen (alternativ) den Bildungskredit als zweckgebundene Einnahme darzustellen, denn dieser diente ja NUR dazu, daß Du die Schulkosten tragen kannst.

Danke für deine Antwort, zum Glück habe ich das Problem mittlerweile vom Tisch bekommen. Ich habe natürlich, wie du empfohlen hast, Widerspruch eingelegt und auch direkt eine Seite vom Arbeitsamt ausgedruckt, auf der ganz deutlich steht, das der Bildungskredit KEIN Einkommen ist. Zusätzlich, weil man mir vor Ort dennoch nicht recht glauben wollte und die Dame sehr empört war, das ihr Name im Widerspruch zu lesen war, habe ich mich direkt ans BVA gewandt. Dort hat mir dann ein sehr freundlicher Herr sehr direkt mit den Worten "Ihre Bearbeiterin sollte sich ihr Gesetzbuch mal genauer durchlesen" den gleichen Paragraphen geschickt, den ich herausgesucht hatte. Keine zwei Tage später kam ein Schreiben vom Jobcenter, dass alle Vorwürfe als widerstandslos zu betrachten sind.