Bildrechte eines Stockfotos von Pixabay - für gedruckte Verkaufsprodukte erlaubt?

3 Antworten

Auch Bilder die im Internet zur Verwendung frei gegeben sind, darfst du trotzdem nicht einfach für gewerbliche Objekte verwenden.

Da hast du im RuckZuck eine Unterlassungserklärung und eine dicke Rechnung eines Anwalts.

Ja. Du darfst diese Bilder für Drucksachemn, wie Werbeflyer, in Zeitschriften usw. verwenden. Das ist eine kommerzielle Nutzung. Wenn du allerdings das unveränderte Bild selbst wieder über eine Stockfoto-Seite verkaufen möchtest, geht das nicht. Auch darfst du eben keine Poster, die nur dieses Bild zeigen, keine T-Schirts mit nichts außer diesem Bild drauf oder auch keine Fototapeten, die ausschließlich nur dieses Bild wiedergeben verkaufen, Auch Fototassen, die dann nur mit dem Bild bedruckt werden, gehen nicht. Sobald du aber da irgend eine Gestaltung drausmachst, also z.B. aus mehreren dieser Bilder eine Ansichtskarte zusammen baust, und noch drauf schreibst "Gruß aus Klein Kleckersdorf", dann ist das OK (sofern du eventuelle Angaben dann noch auf der Karte hast, welche gefordert sind, z.B. auf Kartenrückseite: Foto: pixelio.de, Hans Mustermann")

Frage doch einfach den/die Rechteinhaber/in des Bildes. Diese/r wird dir sagen, was du machen darfst und was nicht.

Das ist in der heutigen Zeit auf Seiten wie den genannten kaum noch möglich. Die Seiten bieten ihre Bilder unter so vielen verschiedenen Lizenzmodellen an. Der Rechteinhaber sieht in diesen Fällen nicht, welche Lizenzvereinbarung für das Bild getroffen wurde. Die Kunden können wählen, bezahlen entsprechend, aber es gibt weder direkte Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Käufer, noch die Möglichkeit, dass der Interessent vom Rechteinhaber eine Information bekommt, welches Lizenzmodell für den jeweiligen Zweck passend ist.

Er müsste die Agentur fragen, welches Lizenzmodell er benötigt.