Bild auf Ebay kopiert -Strafegeld verlangt

3 Antworten

Der Urheber der Fotografie hat einen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Wieviel, das steht dort in Absatz 2:

"Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte."

Was eine angemessene Vergütung ist, steht abstrakt in UrhG § 32 Angemessene Vergütung.

Bei einem Profi-Foto können das durchaus 175,- Euro sein für zwei Tage Nutzung im Internet. Bei einem Amateur-Produktfoto erkannten Gerichte für eine Woche auf ebay eher Summen zwischen 20,- und 40,- Euro. (s. Fußnote)

Das sind so die Anhaltspunkte, man weiß es aber vorher nicht. Falls du in einem Verfahren unterliegst, musst du allerdings noch die Gerichtskosten tragen und die Kosten für den Anwalt des Gegners. 

Das kann dann auch bei 20,- pro Foto über 200,- ausmachen. Möglicherweise spekuliert der (angebliche) Fotograf nun darauf, dass dir dann die vorgeschlagenen 175,- Strafgeld/Geldstrafe (ja, was nun?) lieber wären.

Deshalb kann man nun seinerseits darauf spekulieren, dass dem Fotografen ein Gegenvorschlag von z. B. 80,- Euro (das Doppelte des Urteils in Brandenburg) lieber wäre als ein Prozess, bei dem er am Ende nur 40,- bar auf die Hand bekäme, nach Bezahlung aller Kosten ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

(Fußnote) Hier sogar für Profifotos:  http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1877

Dumm stellen - "Abwarten und Tee trinken"

Wenn Dein Gegner tatsächlich vor Gericht zieht - was ich allerdings nicht glaube - bekommst Du zuerst einmal eine Anhörung. Dir muß die Möglichkeit gegeben werden, zu dem Vorwurf Stellung nehmen zu können (schriftlich oder mündlich). Wenn Du eine Rechtschutz-Versicherung hast, solltest Du hier schon einen Anwalt zuschalten.

Als nächstes wäre zu klären, ob das Foto überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Hat der Gegner diese Foto tatsächlich selber geschossen, oder hat er es auch nur irgendwoher übernommen? Fotos, ohne persönlichen Bezug - wenn sie also nur einen Sachverhalt wiedergeben (Bsp. ein PKW mit unkenntlichem Kennzeichen) - verletzen auch keine Persönlichkeitsrechte!

Wenn Du dem Gericht Deine Verwechslung glaubhaft erläutern kannst (und wenn dies nicht schon das ...zigste Mal passiert ist) sollte es bei einer erstmaligen Verwarnung mit Unterlassungs-Hinweis bleiben!

Vorerst ist aber mal nur von "Säbelrasseln" der Gegenseite auszugehen. Also lass' es auf Dich zukommen und übe Dich in Geduld!

Dich entschuldigen und wie es dazu gekommen ist, so wie Du es hier schreibst, wenn Er Herz zeigt, brauchst Du nichts zu befürchten, doch wenn Er hart bleibt, mußt Du wohl oder überl die Strafe zahlen.

Das muß Dir eben klar sein, verbotene Bilder darf man nicht einstellen, außer der Besitzer des Bildes ist damit einverstanden.....An Deiner Stelle würde ich  Ihn vielmals um Entschuldigung bitten, was anderes bleibt Dir wohl nicht übrig.

LG, sheltie