Bilanz mit Darlehen ausgleichen?

Bilanz - (Mathematik, BWL, Buchführung)

6 Antworten

Hi Wangel,

wenn es richtig ist, dass Dich Georg mit Unternehmensberater tituliert, dann erst einmal extra kollegiale Grüße.

Du solltest wissen, dass Du hier unter dem Strich eine Rechtsberatung anfragst. Und die ist den einschlägigen Berufen einbehalten.

Wieso bilanzierst Du überhaupt? Und dann noch in einer Tabellenkalkulation!? Das ist nämlich ein Widerspruch. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung besagen, dass man Dateien erstellen muss, die später nicht mehr geändert werden können. Platsch.

Dann mal zum Aufstellen einer Bilanz. Da gehe ich jetzt mal tatsächlich auf den Anfang im Buchführungsunterricht. Kannst Du auch aus dem § 4 EStG ableiten. Da wird nämlich nicht der Gewinn laut GuV verlangt, sondern wer bilanziert hat die Schlussbilanz mit der Eröffnungsbilanz rechnerisch zu vergleichen. Was da raus kommt, dass ist das Betriebsergebnis.

Die Bilanz ist demnach eigentlich nicht das Ergebnis von irgendwelchen Buchungen! In der Praxis macht man das und es ist auch deshalb richtig, weil auf beiden Wegen exakt das selbe Ergebnis kommen muss.

Wie kommt es, dass Du fragst, ob Du mit einem Darlehen ausgleichen darfst? Der ordentliche Kaufmann, also der in der Rechtsprechung immer genannt wird, der macht seine Inventur. Zählt alles. Auch wenn in der Schule dabei nur die Vermögenswerte vorkommen, so gilt das doch auch für die Schulden.

Entweder man hat also ein Darlehen aufgenommen und hat es dann auch zu bilanzieren - ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Bewertungsvorschriften - oder man hat keins. Aber einfach mal auf Zuruf geht nicht.

Wo kam denn das Geld für die Deckung der Verluste her? Waren das Privateinlagen oder gab es tatsächlich Fremdkapital? Und wie kann es sein, dass wenn gebucht wurde (auch wenn unter Missachtung der GoB) beim Kontenabschluss die Bilanz nicht ausgeglichen ist?

Nicht nur, dass man für jede Buchung in einer Buchhaltung einen Beleg benötigt. Man muss auch jeden Beleg - so er denn ordnungsgemäß ist und/oder zu einer Änderung der Ertrags- und Vermögenslage geführt hat - buchen. Soll und Haben müssen in der Summe aller Konten ausgeglichen sein. Daran ändert auch der Kontenabschluss nichts. Ob GuV oder direkt in die Bilanz.

Außerdem kosmetisch würde ich immer eine Schlussbilanz im Teil Eigenkapital entsprechend der Anforderungen des Einkommensteuergesetzes gliedern. Eigenkapital vom 1.1. zuzüglich der Privateinlagen abzüglich der Entnahmen zuzüglich Gewinn oder abzüglich Verlust. Daraus das Ergebnis ist ja bekanntlich das Eigenkapital am 31.12.

Also entweder in einer Vorspalte die Aufrechnung mit Ergebnis oder aber wie Bilanzpositionen die einzelnen Beträge. Ob das nach HGB auch so funktioniert habe ich nicht geprüft, auch nicht ob das EStG da was vorschreibt. Bei Buchhaltungsprogrammen nimmt man halt die Schlüsselung vor, die da ausreichend deutlich ist.

Keine Ahnung wo hier die Fehler liegen, aber die müssen gefunden werden. Vielleicht stellt sich ja raus, dass auch Dein Verlust überhaupt nicht korrekt ermittelt wurde.

Also ohne Deine Aufzeichnungen zu kennen ist vieles Spekulation. Aber zur Erinnerung: Die Bilanz soll Aussagen über die Ertrags- und die Vermögenslage eines Unternehmens bieten. Das ist bei einer unausgeglichenen Bilanz unmöglich. Weil es sich hierbei nur um handwerkliche Fehler handeln kann.

Dann kann es natürlich noch Wahlrechte geben, die der Bilanzkosmetik ganz gut tun würden. Eine Überschuldung sieht eben nicht so gut aus. Entweder man hat bereits aus Eigenkapital eine gute Summe eingelegt oder wird Darlehen und Verbindlichkeiten in naher Zukunft bedienen müssen. Da liegt im Bereich der Liquidität ein großes Problem, es sei denn, Du hast noch Vermögen. Aber was bringt eine Investition in Verluste? Da muss ganz schnell eine Reaktion erfolgen.

Es ist nicht ungewöhnlich im ersten Jahr einen Verlust zu fahren. Ich selber berate allerdings schon lange nicht mehr so. Weil in aller Regel sich das rächt. Man kann das ganze viel smarter und charmanter lösen, dazu noch den einen oder anderen Vorteil generieren. Von der Vermeidung wirtschaftlicher Schläge ganz abgesehen.

Ich vermute, dass der Verlust nicht aus Abschreibungen entstanden ist. Dafür sind einfach die Aktiva viel zu gering. Selbst mit Sonderabschreibungen halte ich das für unwahrscheinlich.

Mein Rat ist der Reset-Knopf. Die letzten Wochen des Jahres aktiv nutzen, um das Vorgehen für nächstes Jahr zu planen und das eben mit den Erfahrungen aus diesem Jahr.

Bei Interesse über die wirtschaftliche Gestaltung sich mal zu unterhalten - einfach melden.

Viel Erfolg.

P.S. Einen weiteren Rat finde ich, den sollte man hier auf alle Fälle noch anfügen. Vermutlich hast Du auch irgendwelchen Unterricht im Bereich ReWe gehabt. Nur die Theorie in die Praxis zu bringen ist nicht immer so einfach. Ich meine auch, dass Du das jetzt mühelos sehen kannst.

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Irgendwie hast du von Buchhaltung sehr wenig Ahnung, in deiner zeit- gleichen anderen Frage ist die Bilanz noch nicht summengleich. Wenn du ein vernünftiges Buchhaltungsprogramm verwendet hättest, wäre die Bilanz zumindest von der Aufstellung her aussagefähig.
Man kann doch nicht einfach ein Fremdkapital einstellen, dazu müssest du einen Kreditvertrag und einen Kontoauszug haben, wenn der Kredit verbucht worden wäre, würde die Bilanz in deiner anderen Frage ausgeglichen sein.

Ist das ein betriebliches Darlehn mit einem derart krummen Betrag?

Oder ist das eine "Luftbuchung"?

Ein negatives Kapital erscheint übrigens normalerweise auf der Aktivseite.

Würdest Du dann das Darlehn entsprechend erhöhen?

Wie kannst du ein Eigenkapital im Minius haben? Dann ist es doch eine Verbindlichkeit oder ein Darlehn..

Da passt etwas nicht

ich habe bei der GUV einen gewinn von -66.000.

diesen habe ich dann in der bilanz verbucht indem ich ihn vom eigenkapital abgezogen habe. dadurch ist das eigenkapital im minus

@wangel1

Du machst als Dienstleister 5000 minus im Monat? Hast du ein Büro am Ku'damm und nen Ferrari gemietet?

Du bist, zumindest nach den Buchwerten, überschuldet.

Wenn Du keine stillen reserven hast, wird es zeit gewinne zu machen.

Sei froh das es keine GmbH ist, die wäre Pleite.

ich bin im ersten geschäftsjahr. ist es da normal, dass man in der bilanz ein ein minus von 20.000-30.000 hat?

@wangel1

Ich kenne weder Deine Branche, noch Deinen Geschäftsplan.

Woher soll ich das Wissen.

Für eine neue pharmzeutische Fabrik wäre ein Anlaufverlust von 66.000,- Euro sehr wenig.

Für eine physiotherapeutische Praxis wäre es viel.

Bist Du mit dem Ergebnis auf Deinem Geschäftsplan, oder bist Du besser, oder war es schlechter? das ist entscheidend.