Bierflaschen im Schwimmbecken abgestellt. Anzeige? Strafe?
Hallo,
ich war mit einem Freund gestern in einem Hallenbad schwimmen und wir haben auch ein paar Bier mitgenommen. Zwei Bier haben wir mit in ein der "Spaßbecken" genommen und ausgetrunken. Haben das in einer unauffälligen Ecke gemacht, weil dass sicher nicht gern gesehen wird. Als wir fertig waren haben wir die Flaschen mit Wasser aufgefüllt und sie am Boden abgestellt, damit sie nicht entdeckt werden. Danach sind wir etwas weiter weg geschwommen. Kurz darauf wurden die Flaschen aber von jemandem gefunden und hat sie schließlich zur Bademeisterin gebracht. Diese hat die Kamera Aufnahmen gesichtet und uns angesprochen und uns erst einmal ein Hausverbot für 14 Tage erteilt. Dazu hat sie gesagt werde sie das an die Geschäftsführung weiter geben nächste Woche. Sie hat gesagt, dass sie uns vielleicht Anzeigen wollen wegen Fahrlässigkeit. Weil die Glasflaschen kaputt gehen und sich jemand verletzen hätte können. Wir sehen ein, dass das nicht sehr klug von uns war. Aber wir hatten niemals die Absicht jemanden zu verletzen. Es ist auch zum Glück nichts passiert. Wir haben uns auch bei der Bademeisterin entschuldigt und eingesehen, dass das dumm war.
Zur Info: Wir haben keinerlei Vorstrafen
jetzt meine die Frage: können wir wirklich mit einer ernsten Strafe rechnen? Wie Geldstrafe oder sogar mehr...
danke für eure Antworten.
10 Antworten
Es war eine sch**** Idee und ihr habt es eingesehen,wenigstens etwas.
Ich denke nicht,dass euch was droht ...ihr hab euch entschuldigt und es ist, Gott sei Dank,nichts geschehen.
Aber ihr werdet unter besonderer Beobachtung stehen und ihr müsst euch ab jetzt vorbildlich benehmen um nicht für immer aus dem Schwimmbad geschmissen zu werden
Wahrscheinlich bekommt Ihr ein längeres Hausverbot.
Zu Recht!
Ihr habt gegen kein Gesetz verstoßen, sondern lediglich gegen die Hausordnung des Schwimmbades. Mehr als ein Hausverbot ist da nicht möglich.
Hallo.
Es ist verboten Bier uns Schwimmbad zu nehmen.
Wochen das Schwimmbad reinigen.
wahrscheinlich Hausverbot