BG Stützrente bisher - jetzt MdE 25%. Wie wird das jetzt berechnet?

6 Antworten

Ich halte es wie Loki, auch nach deinen weiteren Erläuterungen. Es wird sich nichts ändern weil die Änderung nicht wesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt erst dann vor wenn sich die MdE um mehr als 5 v.H. ändert. Da die BGen MdE in 5%-Schritten messen (mit zwei Ausnahmen, es gibt auch MdE-Sätze von 33 1/3 und 66 2/3) und eine Änderung um 5% eben nicht "mehr als 5%" sind wird sich gar nichts ändern.

Ich gehen davon aus das nur eine BG das Gutachten beauftragt hat, demnach wird auch nur eine BG bescheiden. Oder sie wird sich mit der anderen BG in Verbindung setzen und eine Entscheidung abstimmen. Da eine Erhöhung von 20 auf 25 aber nicht möglich ist (es sei denn eine Dauerrente/RauZ wird festgestellt, dort wird die MdE neu bemessen und die Vorschriften zur Erhöhung von Renten ziehen nicht) wird sich finanziell nichts tun.

Ein Grad der Erwerbsminderung wird von der BG immer in Schritten von 10 vH festgelegt-

Bemessungsgrundlage ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Unfall.

Beispiel: Jahreseinkommen 30.000 MdE 20 % ergäbe eine Vollrente von 2/3

20.000 im Jahr. 20 % sind 4.000 im Jahr, 30 % 6.000 usw.

Nur in Teilen korrekt, und für diesen Sonderfall leider zu allgemein. Und die Antwort liest sich wie ein Standard.

Hoi.

Ich denke nicht, dass sich für dich was ändern wird:

§ 73 SGB VII Änderungen und Ende von Renten

(3) Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 des Zehnten Buches nur wesentlich,

wenn sie mehr als 5 vom Hundert beträgt

; bei Renten auf unbestimmte Zeit muß die Veränderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate andauern.

Ciao Loki

Sorry meine finger waren zu schnell. Bevor ich es beschreiben konnte.

Ich habe bisher eine Stützrente von zwei Bgs bekommen. Jeweils 10%. Machte zusammen 20%. 

Problem ist, dass es bei beiden Unfällen das gleiche Gelenk betraf. Man kann nun also nicht mehr nachvollziehen was von welchem unfall ist. Nun wurde in einer neuen Begutachtung eine MdE von 25% festgelegt. Das Gutachten wird von beiden BG's getragen. Wie ist es jetzt mit der Rente? Muss jeder 25% zahlen oder bleibt es wie vorher, dass jeder die Hälfte sprich 12,5% zahlt?

Danke

Diesen Fall hatte ich noch nie in dieser Form, aber der Vernunft nach würde ich behaupten das jetzt der Teilungsfaktor 12,5% beträgt und jede BG zahlt dir ihren Teil der Verletztenrente. Natürlich nach Neuberechnung gemäss dem Gutachten.