BG Ablehnung?

2 Antworten

Ganz ruhig:

Kommt die BG selbst nachträglich zu dem Schluss, dass keine Unfallverletzung vorgelegen hat, kann sie der Weiterbehandlung widersprechen. Auch in diesem Fall sind ab dem Eingang der Meldung beim behandelnden Arzt keine Abrechnungen mehr zulasten der BG durchzuführen. Die Leistungen bis zum Eingang des Widerspruchs hingegen werden von der BG erstattet.

Quelle:

https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/bg-abrechnung-doch-kein-arbeitsunfall-wer-ist-kostentraeger-f60724

Wenn du gesetzlich Versichert bist, wird deine krankenkasse alles bezahlen.