BFD, Kündigung?
"Die ersten 6 Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die einsatzstelle kann vom Bundesamt ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit eine Kündigung verlangen." Jetzt zu meiner frage also ich kann mir darunter schon etwas vorstellen aber was hat es genau zu bedeuten? Ich habe am 1.8 angefangen und möchte jetzt Kündigen,könnte ich das?
3 Antworten
Das bedeutet genau das, was da steht:
6 Wochen Probezeit.
In dieser Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Es müssen bei der Kündigung in der Probezeit keine Kündigungsgründe genannt werden.
Dort wo Du beschäftigt bist, kann die Stelle eine Kündigung verlangen vom Bundesamt. Die Stelle selbst darf offensichtlich diese nicht eigenständig aussprechen.
Hallo.
Heißt 6 Wochen Probezeit.