BFD - Führungszeugnis
Hallo!
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus. Ich habe für den 01.09.14 eine Stelle für den BFD in einer Kita bekommen. Natürlich musste auch ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. Das habe ich auch mithilfe einer Bescheinigung der Kita gemacht. Die Kita hat dieses nun weitergeleitet. Die Leitung hat heute diese Mail an mich weiter geleitet (Ausschnitt) :
,,Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und dieses ist vom Februar." [Blablabla]
Letztendlich verlangt die gute Dame, die, die Mail geschrieben hat, dass ich noch einmal ein Führungszeugnis beantragen soll. Ist dem so? Weil irgendwie kann ich das nicht glauben und die Leiterin der Kita hatte mit anderen Freiwilligen nie Probleme ein solches Problem gehabt.
1 Antwort
Hallo,
ja, das kann schon sein. Arbeitgeber oder Behörden erkennen ein FüZ nur an, wenn es nicht älter als drei Monate ist. Man möchte halt aktuelle Informationen. Es nützt ja nichts, wenn Du ein vielleicht ein Jahr altes FüZ vorlegst, aber mittlerweile schon einen Eintrag hast. Aber das entscheidet dann der Arbeitgeber.
Es muss also einen Kompromiss aus Aktualität und der Möglichkeit von Neueinträgen geben. Ich kenne es von meinem Job in der Luftfahrt. Auch das Luftfahrt-Bundesamt akzeptiert nur Führungszeugnisse, die nicht älter als drei Monate sind.
Du musst also ein neues beantragen und dies dann auch zeitnah vorlegen. Infos zu solchen Fristen gibt es beim Bundesjustizamt unter Punkt 8 "Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?"
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#doc3816794bodyText8
Dort heißt es u. a.: "In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von 3 Monaten seit Erteilung genannt."
OK, die 3 Monate sind ja auch kein Muss! Das kann eben jeder Arbeitgeber selbst festlegen, bis zu welcher Frist er ein FüZ anerkennen will. Und wenn es hier um einen Monat geht, kommst Du um eine Neubeantragung nicht herum. Frag doch mal die Kolleginnen, wie alt ihre Führungszeugnisse waren.
Na ja aber das Führungszeugnis ist ja nur ein Monat alt.