BFD - Führungszeugnis

1 Antwort

Hallo,

ja, das kann schon sein. Arbeitgeber oder Behörden erkennen ein FüZ nur an, wenn es nicht älter als drei Monate ist. Man möchte halt aktuelle Informationen. Es nützt ja nichts, wenn Du ein vielleicht ein Jahr altes FüZ vorlegst, aber mittlerweile schon einen Eintrag hast. Aber das entscheidet dann der Arbeitgeber.

Es muss also einen Kompromiss aus Aktualität und der Möglichkeit von Neueinträgen geben. Ich kenne es von meinem Job in der Luftfahrt. Auch das Luftfahrt-Bundesamt akzeptiert nur Führungszeugnisse, die nicht älter als drei Monate sind.

Du musst also ein neues beantragen und dies dann auch zeitnah vorlegen. Infos zu solchen Fristen gibt es beim Bundesjustizamt unter Punkt 8 "Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?"

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#doc3816794bodyText8

Dort heißt es u. a.: "In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von 3 Monaten seit Erteilung genannt."

Na ja aber das Führungszeugnis ist ja nur ein Monat alt.

@Alina0875

OK, die 3 Monate sind ja auch kein Muss! Das kann eben jeder Arbeitgeber selbst festlegen, bis zu welcher Frist er ein FüZ anerkennen will. Und wenn es hier um einen Monat geht, kommst Du um eine Neubeantragung nicht herum. Frag doch mal die Kolleginnen, wie alt ihre Führungszeugnisse waren.