BF17 - Müssen ALLE Begleitpersonen nüchtern sein?

2 Antworten

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10.Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

§ 48a FeV Voraussetzungen

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.

(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

  1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,

  2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.


Es kommt also nur darauf an das eine eingetragene Begleitperson dabei ist die den Anforderungen entspricht. Deine Mutter kann sich also auf die "Reise" begeben wenn Dein Vater unter 0,5 Promille bleibt oder umgekehrt.

Während der Fahrt darf die Begleitperson auch telefonieren. Dann kann man zwar davon ausgehen das darunter die Aufmerksam leidet, es gibt aber keinen Paragrafen der das verbietet.

Es reicht wenn einer von denen die Bedingungen erfüllt, das ist also kein Problem.

lotharrode 
Fragesteller
 16.02.2013, 15:43

Sehr schön! Vielen Dank für Deine Antwort. In Deutschland ist ja, in solch einer Hinsicht, alles möglich... Weißt du auch zufällig ob die Begleitperson, während der Fahrt, das Handy benutzen darf??? :D

JamesBlond  16.02.2013, 15:54
@lotharrode

Ich hab jetzt keinen Paragrafen parat, meines Wissens nach darf er es aber nicht, da er dich zu jedem Zeitpunkt beraten muss/soll und damit nicht abgelenkt sein sollte.

lotharrode 
Fragesteller
 16.02.2013, 15:58
@JamesBlond

Klingt logisch. Dankeschön!!!

Crack  16.02.2013, 16:07
@JamesBlond

Telefonieren ist der Begleitperson nicht verboten.