BF17 - Müssen ALLE Begleitpersonen nüchtern sein?
Guten Tag,
ich habe seit kurzem meinen Begleiteten Führerschein. Ich habe zwar gegoogelt nach "BF17 Begleitpersonen Alkohol" usw., aber es ist immer die rede von "Die Begleitperson darf nicht mehr als 0.5 Promille Blutalkohol haben".
Was ist wenn ich jetzt mit meinem Vater meine Mutter abholen möchte, die sich ordentlich einen eingeschenkt hat? Theoretisch fahre ich ja, in diesem Moment, mit meinem Vater als Begleitperson, während meine Mutter nur mitfährt...
Vielen Dank, Lothar!
2 Antworten
10.Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
§ 48a FeV Voraussetzungen
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.
(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Es kommt also nur darauf an das eine eingetragene Begleitperson dabei ist die den Anforderungen entspricht. Deine Mutter kann sich also auf die "Reise" begeben wenn Dein Vater unter 0,5 Promille bleibt oder umgekehrt.
Während der Fahrt darf die Begleitperson auch telefonieren. Dann kann man zwar davon ausgehen das darunter die Aufmerksam leidet, es gibt aber keinen Paragrafen der das verbietet.
Es reicht wenn einer von denen die Bedingungen erfüllt, das ist also kein Problem.
Ich hab jetzt keinen Paragrafen parat, meines Wissens nach darf er es aber nicht, da er dich zu jedem Zeitpunkt beraten muss/soll und damit nicht abgelenkt sein sollte.
Klingt logisch. Dankeschön!!!
Telefonieren ist der Begleitperson nicht verboten.
Sehr schön! Vielen Dank für Deine Antwort. In Deutschland ist ja, in solch einer Hinsicht, alles möglich... Weißt du auch zufällig ob die Begleitperson, während der Fahrt, das Handy benutzen darf??? :D