Bezieht sich die SF-Klasse immer auf ein ganzes Kalenderjahr?

5 Antworten

Hallo,

verstehe ich nicht - selbst vom 01.03.2016 bis 28.02.2017 ist ein ganzes Jahr!

Man sollte sich vor dem Wechsel über die neue Versicherung Gedanken machen und darüber informieren.

Bei "einfach nur billig" kommt dann sowas dabei raus ;-)

Ich kenne das so, dass das Fahrzeug mindestens ein HALBES Jahr versichert sein muss, um in die nächsthöhere SF-Klasse aufzusteigen.

Zumindest ist das bei meinen Motorrädern mit Saisonkennzeichen so. Vielleicht ist das bei einem PKW anders, aber warum sollte es? Vor allem, wenn es sich vielleicht nur um ein paar Tage handeln sollte, die für ein komplettes Jahr fehlen.

Umgehen kannst du das wohl nur, indem du dir eine neue "neue Versicherung" suchst.

Viele Grüße

Michael


Da fällt mir noch was ein:

Im Normalfall hätte dich die alte Versicherung zum 01.01.2017 in die höhere SF-Klasse einstufen müssen. Hat sie das getan?

Wenn ja, dann wird von der neuen natürlich diese Klasse übernommen und man wird nicht noch einmal eine höher gestuft.

Vielleicht liegt hier der "Hase im Pfeffer" begraben.

Gruß Michael

Nein zum Glück nicht kann man das umgehen .  Und es geht da immer um Jahre nicht 1 Jahr .

Der Schadenfreiheitsrabatt gibt Auskunft über tatsächlich gefahrene, schadenfreie Jahre, die - in einen Prozentsatz umgerechnet - die Versicherungsprämie in ihrer Höhe festlegen. 

Mit anderen Worten ist der Schadenfreiheitsrabatt eine Prämienvergünstigung, die abhängig ist von der Anzahl der schadenfreien Jahre. 

Je länger man schadenfrei fährt, desto günstiger wird der prozentuale Wert des Schadenfreiheitsrabattes, d.h. desto geringer ist die zu zahlende Prämie. 

Eine Einschränkung besteht jedoch dahingehend, dass nur schadenfreie Jahre, in denen ein Kraftfahrzeug auf den eigenen Namen versichert war, berücksichtigt und angerechnet werden.

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=SFR_-_Klassen_(Kfz)

Zumindest bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen reicht ein HALBES Jahr haftpflichtversichert aus, um in die nächsthöhere SF-Klasse aufzusteigen.

Warum sollte das bei einem PKW dann anders sein?

Gruß Michael

@19Michael69

Ja, in der Regel reichen 6 Monate unfallfreie Versich.zeit aus, um zum nächsten 1.1. besssergestuft zu werden!

Mensch fuji415, lass' doch bitte endlich den Blödsinn mit deiner total veralteten Rabattstaffel von der Versich.börse!!! Seit 2012 gibt es bereits die neue, auf SF 35 erweiterte Rabattstaffel für alle Neuverträge...

Die neue Versicherung will mich aber keine Sf-Klasse hochstufen, weil
ich kein ganzes Kalenderjahr versichert war. Kann man das irgendwie
umgehen?

Ja , indem man vorher abklärt, wie der "neue" Versicherer stuft...

z.B. verlangt die Kravag folgendes für eine Besserstufung:


Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf

Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.


Gruß siola55


Also allein weil Du von 03/2016 bis Ende2016 eine versicherung hattest solltest Du schon zum Jahreswechsel die SF1 erreicht haben. Die SF-Klasse sollte bei einem Versicherungswechsel eigentlich problemlos übernommen werden.

Ironischerweise hatte ich bislang nur mit einer einzigen Versicherung, die auch noch Makler, Büro usw hat, Ärger wegen der SF-Klasse.

Möglicherweise liegt das Problem woanders, Du aber hast in der Frage nicht alle Einzelheiten dazu erwähnt. Vielleicht hat sich da auch Jemand verlesen und die 2016, seit dem eine Versicherung bestand, als 2017 gelesen.

Na, mir wurde gesagt, dass die SF-Klasse sich auf eine Kalenderjahr bezieht. Und da ich im Jan/Feb 2016 nicht versichert war habe ich kein komplettes Jahr zusammen.

@TalliSo

Ich weiss jetzt nicht ob das bei Fahranfängern anders ist, da gibt es ja auch noch die SF 1/2. Aber ich könnte mich nicht daran erinnern jemals nicht beim Jahreswechsel eine bessere SF-Klasse erhalten zu haben, auch wenn die Versicherung nicht das ganze Jahr lief (also auch bei Zweitwägen die sporadisch dazu angemeldet wurden).

Als nun meine Tochter ihr Auto angemeldet hat und das Auto von mir, mit einer meiner SF-Klassen, versichert wurde stieg die SF-Klasse auch beim Jahreswechsel obwohl das Auto erst im Juni versichert wurde und die SF-Klasse zuvor jahrelang unbenutzt war.

@machhehniker

Ja klar  - bei Sondereinstufung wie SF 1/2 gilt die 6-Monats-Regel - also Versich.beginn ab dem 1.7. wird zum nächsten 1.1. bessergestuft bei schadenfreiem Verlauf ;-)

Ja klar - gestuft wird erst zum nächsten 1.1. - als zum 1.1.2018!
Egal ob du einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag oder ein Kalenderjahr als Vertrag hast...

Gruß siola55