bezieher von wohngeld, darf ich privat sachen verkaufen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es sich nur um kleinbeträge handelt, da wird man in der Wohngeldstelle kaum einen Abzug vornehmen. Das sicherste ist natürlich persönlich dort nachfragen oder es auf das Konto einer Vertrauensperson gehen zu lassen.

Nein, solange es eine einmalige Aktion ist und du kein dauerhaftes Einkommen damit erziehlst, bzw. die Sachen dein Eigentum sind du sie auch mal bezahlt hast.