Bezieher von Leitungen nach SGB II Arbeitsaufnahme melden?

7 Antworten

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Aufnahme einer sozialversicherungspfl ichtigen Beschäftigung werden im Leistungsbereich folgende Unterlagen

von Dir benötigt:

  • Ein unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Eine Kopie der 1. Gehaltsabrechnung

-Nachweis über den Gehaltseingang (Kopie des Kontoauszugs)

Bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung werden im Leistungsbereich folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

ein unterschriebener Arbeitsvertrag

Nach jedem Eingang eine Kopie der (monatlichen) Gehaltsabrechnung

Wenn Dir zu Beginn einer geringfügigen Beschäftigung der Verdienst noch nicht bekannt ist, gib Deinen Stundenlohn und die geplante wöchentliche Stundenzahl an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Spätestens am Tag wo du deine Beschäftigung aufnimmst muss du es melden, dass kannst du auch erst einmal telefonisch machen, dann solltest du dir aber zur eigenen Sicherheit Datum, Uhrzeit und Name des Gesprächspartners aufschreiben !

Das ganze dann schnell schriftlich nachholen, dass machst du mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung, diese findest du auch zum ausdrucken im Internet, wenn du nicht persönlich zum Jobcenter möchtest, dann sende eine Kopie des AV - mit und wenn du dann deinen ersten Lohn aufs Konto bekommen hast, dann musst du dem Jobcenter den Kontoauszug vom Eingang des Lohns vorlegen ( Zuflussprinzip ) oder in Kopie zuschicken.

Eine Einkommensbescheinigung muss dein AG - auch ausfüllen, die dann auch beim Jobcenter abzugeben ist.

Bekommst du deinen ersten Lohn aus Juli erst im August auf dein Konto ( Zuflussprinzip ), dann musst du von deinen ALG - 2 Leistungen für Juli nicht einen Cent ans Jobcenter zurückzahlen.

Deine ALG - 2 Leistung für August bliebe dann auch fast oder ganz unberührt, denn für deine 2 Tage Arbeit im Juli würdest du im August ja nicht viel an Einkommen erhalten und außerdem müssen dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berücksichtigt werden.

Das wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, würdest du z.B. noch ein minderjähriges Kind haben, dann würden es 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto sein.

Angenommen du würdest in den 2 Tagen 16 Stunden arbeiten und da 200 € Brutto verdienen, dann stünden dir nach § 11 b SGB - ll 120 € an Freibetrag zu, würdest du dann angenommen 158 € an Netto aufs Konto bekommen, dann würden nach theoretischem Abzug der 120 € Freibetrag max.38 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.

Diese wären dann ans Jobcenter zurückzuzahlen.

Relevant wird vor allem die Meldung des Einkommens, das du erzielst, den dieses hat Auswirkungen auf deinen Leistungsanspruch.

Vorsätzliches Nicht-Melden kann den Straftatbestand des (versuchten) Betrugs erfüllen.

du kannst die Stelle am Montag antreten und dann solltest du deinem Sachbearbeiter eine Kopie des Arbeitsvertrages zu kommen lassen

Vielen dabk für deine schnelle antwort. Ok dann bin ich ja beruhigt

Du fängst am 30.07.18 an, d.h. du wirst bis zum 10.08.18 beim Jobcenter mit Daten angemeldet, diese Daten werden zum Jobcenter weitergeleitet.

Meldung verschweigen und doppelt kassieren geht seit langem nicht mehr.

Dem Jobcenter ist es wichtig, dir nicht zu viel zu zahlen, deshalb sind sie an einer raschen Meldung interessiert. Du wiederum meldest erst dann, wenn du die Arbeit auch antrittst, also ab Montag.

Du bekommst Geld für die zwei Tage im Juli vermutlich bis 05.08.

ALGII bekommst du Ende Juli für August, die zwei Tage werden unter Berücksichtigung des Freibetrages von 100 Euro angerechnet.

Deinen ersten vollen Monatslohn für August erhältst du wahrscheinlich erst Anfang September. Falls du den Lohn schon im August erhalten solltest, fordert das Jobcenter dein ALG II für August zurück.

Dem Jobcenter ist es daran gelegen, ihr System so schnell umzustellen, dass du nicht noch Leistungen für August erhältst, deshalb ihr Anspruch auf zeitige in Kenntnissetzung, denn das braucht ein paar Tage.