beziehe Grundsicherung-jetzt Geld geerbt-wird nicht ewig reichen-dann wieder Grundsicherung-gibt es Richtlinien für ,,angemessenen Verbrauch des Erbes?

3 Antworten

Es wäre hilfreich wenn du angeben würdest wie hoch dein Grundbedarf ohne eigenes Einkommen wäre bzw.wie hoch deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ist,wie hoch deine Rente ist,was du ggf.schon an Vermögen hast und um welchen geerbten Betrag es sich handelt nach Abzug evtl.Aufwendungen die mit dem Erbe in Verbindung stehen,also z.B. Bestattungskosten usw. !

Ist das einmalige Einkommen höher als der monatliche Grundbedarf bzw. die erhaltene monatliche Leistung,dann muss dieses zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Danach wird dann ein evtl.noch vorhandener Betrag vom Einkommen erst einmal zum Vermögen und dann darfst du insgesamt als sogenanntes Schonvermögen 5000 € haben ohne das es auf deinen Leistungsanspruch angerechnet werden darf.

Je nachdem was du selber an Rente hast und was du an KDU - zu zahlen hast könntest du ja ggf.eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen,wenn es deine Gesundheit zulassen würde,damit du das Mindesteinkommen für das Wohngeld erreichst,denn dann bräuchtest du dein Erbe gar nicht angreifen,wenn das Gesamtvermögen nicht mehr als 60.000 € betragen würde.

Als Mindesteinkommen für das Wohngeld bräuchtest du 80 % deines individuellen Bedarfes nach dem SGB - Xll .

Ansonsten siehe die Antwort von @ Cyracus !

Vielen Dank für deine Hilfe!

Siehe hier die Diskussion

Gundsicherung nach Erbschaft?
http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=5063

Besonders interessant ist der Beitrag von W12.

Du schreibst nicht andeutungsweise, wie hoch die Erbschaft ist. Ich geh mal davon aus, dass Du eine (zu) kleine Rente hast, deshalb ja die Grundsicherung, und nun hast Du mehrere tausend Euro geerbt.

In der Diskussion liest Du, dass Du nicht auf Grundsicherungsniveau leben musst.

Wichtig ist: Du darfst das Geld aber auch nicht verprassen, weil Du ja weißt, dass Du danach wieder Grundsicherung beziehen wirst.

Für diejenigen, die von Sozialtransfer leben, ist solch ein Zuwachs von Vermögen ja erstmal Einkommen. Nach 6 Monaten ist das Geld, das Du dann noch hast, Vermögen. Von diesem Vermögen kannst du Schulden bezahlen, verreisen, Anschaffungen tätigen ... Falls jetzt z.B. Waschmaschine und Kühlschrank kaputt sind (und Deine Erbschaft ist kein und recht nur kurze Zeit), dann sage das schon mal Deinem Sachbearbeit / Sachbearbeiterin. Ist Deine Erbschaft größer, kauftst Du das einfach.

Vermögensfreibetrag für Sozialtransferbezieher nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe) ist nun 5.000 Euro. Die darfst Du also haben, auch wenn Du wieder Grundsicherung beantragst. - Beantrage die erneute Grundsicherung so zeitig, dass Du noch zwei Monate von Deinem Erbe leben kannst, ohne die 5.000 Euro anzukratzen.

Um Wohngeld zu bekommen, darf man nicht zuvel und auch nicht zu wenig Einkommen haben. Hättest Du allein eine Mini-Rente, hättest Du keinen Anspruch auf Wohngeld, sondern auf Grundsicherung (kennst Du ja).

Nun wird ja die Zahlung der Grundsicherung eingestellt, und Du lebst von Mini-Rente und Vermögen. Damit hast Du das Mindesteinkommen, das erforderlich ist für Bezug von Wohngeld.

Wenn Deine Erbschaft kleiner ist als 60.000 Euro, beantrage Wohngeld (oder dann, wenn Dein Vermögen auf 60.000 Euro abgeschmolzen ist). Du hast dann ja Deine kleine Rente, und zusätzlich brauchst Du zum Leben Geld von Deinem Vermögen. Es wird wohl dann ein Einkommen in Höhe der bisherigen Rente plus Grundsicherung zugrundegelegt, und sehr wahrscheinlich kriegst Du dann Wohngeld. Damit wird die Zeit, die Du ohne Grundsicherung leben kannst, gestreckt.

In der Wohngeldstelle musst Du mitbringen

- Ausweis
Kopie von
- Mietvertrag
- letzte Mietangleichung / Mieterhöhung (mit Nebenkosten und Heizung)
- Kontoauszug, auf dem zu sehen ist, dass die letzte Miete gezahlt wurde
- letzter Rentenbescheid
- Bescheinigung Ende der Grundsicherung
- Kontoauszug / Kontoauszüge, auf denen Dein Vermögen zu sehen ist.

Ich glaube, ich habe an alles gedacht.

Lies auch hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

und spiele hiermit ein bißchen rum:

http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

Ich wünsche Dir ein schönes Gefühl von Freiheit so ohne Grundsicherung.

Du gehst ja jetzt erstmal raus aus der Grundsicherung, aber irgendwann gehst Du ja wieder rein. - Rein vorsorglich gebe ich Dir meine Hinweise zum

Umgang mt Sozialbehörden

rein - sieh hier:

https://www.gutefrage.net/frage/bekomme-ich-dafuer-eine-sperrzeit-beim-alg-i?foundIn=list-answers-by-user#answer-251425577

damit Dein Neuantrag dann zügig bearbeitet wird. - Auch falls Du mal einen Ämterlotsen brauchst, weißt Du Bescheid. Diese ehrenamtlichen Helfer begleiten uns zu Ämtern und ämterähnliche Institutionen wie Bank, Krankenkasse und so weiter.

Diese Hinweise gebe ich auch Grundsicherungsbezieher rein - das habe ich nur passend zum Fragesteller gekürzt.

"(und Deine Erbschaft ist kein und recht nur kurze Zeit"

richtig natürlich:

und Deine Erbschaft ist klein und reicht nur kurze Zeit

Meine eigentliche Tastatur ist kaputt, und ich schreibe auf einer Ersatztastatur, die sehr langsam ist und viele Buchstaben nicht tippt. Manchmal vergesse ich, darauf zu achten.

Nochmal VIELEN Dank für deine Hilfe!

Das ist eine knifflige Frage, die Du ab einer bestimmten Höhe des Erbes vielleicht besser mit einem Anwalt besprechen solltest. Als Leistungsbezieher bist Du verpflichtet Deine Vermögensverhältnisse dem Amt gegenüber darzulegen. Soweit ich weiß gibt es einen Schutzbetrag von 2600 Euro. Alles darüber darf angerechnet werden. Damit Du Dich aber nicht benachteiligst oder Dich eventuell strafbar machst konsultiere besser einen Anwalt.

Och nö, so knifflig ist das gar nicht.

Das Geld für einen Anwalt muss rechtfreundlich nicht rausschmeißen.

Dass Fragesteller (FS) die Erbschaft dem Grundsicherungsamt meldet, wird ja schon deutlich durch die Frage.

Vermögensfreibetrag: Du bist nicht auf dem aktuellen Stand: Seit dem 1.4.2017 sind es 5.000 Euro. Allerdings gilt das Einkommen durch Erbschaft erst nach 6 Monaten als Vermögen. Wenn dann noch die 5.000 da sind, sind sie geschützt.

Weiteres siehe meine Antwort.