Bezahlt jemand nach Wegeunfall auch den Verdienstausfall vom Nebenjob?

3 Antworten

Kurz gesagt - wenn es korrekt gemeldet wurde dann JA - was aber viele schon mal gerne verschludern.

Nach dem MOTTO: Wo kein KLÄGER da kein RICHTER!

Siehe hier....

Es ist ja ganz praktisch: bei Minijobs kümmert sich gemeinhin die Minijob-Zentrale. Dorthin werden die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abgeführt. Auch die Steuerabgaben sind mit den Pauschalbeiträgen abgedeckt. Doch ein Versicherungszweig wird nicht von der Minijob-Zentrale bedient: Die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitgeber müssen die beschäftigten Minijobber daher bei der Berufsgenossenschaft (bzw. im öffentlichen Bereich bei der Unfallkasse) und bei der Minijob-Zentrale anmelden.

http://www.haufe.de/personal/entgelt/unfallversicherung-minijob-und-arbeitsunfall_78_170790.html

Hoi.

Wieso Verdienstausfall? Auch der zweite Arbeitgeber muss das Entgelt fortzahlen. Die BG rechnet eh beide Jobs zusammen - wenn man ihr das bei der Berechnung des Verletztengeldes auch mitteilt.

Ciao Loki

Normal ja denn du warst auf dem Weg zur Arbeit.

Ja der Hauptarbeitgeber zahlte sechs Wochen. Nun die BG. Aber er hat noch Verdienstausfall vom Nebenjob.