Bezahlt die ARGE meine Wohnung weiter auch wenn ich eine Ausbildung mache?

6 Antworten

Wenn es Deine erste Ausbildung ist, sind deine Eltern gesetzlich zu Deinem Unterhalt verpflichtet (unabhängig wie das persönliche Verhältnis ist).

Genau so ist es

Meine Eltern haben beide keine Arbeit und mit ihnen hab ich keinen Kontakt mehr

@SvenGutmann1994

Wenn Du mit 20 in der ersten Ausbildung bist, bekommen Sie / Du (wieder) Kindergeld das Dir zusteht

Also ich hatte mal eine Ausbildung für 2 Tage begonnen musste diese aber abbrechen weil ich eine Lungenembolie bekam

@SvenGutmann1994

Da diese Ausbildung nicht abgeschlossen wurde, zählt sie wohl auch nicht

Über nimmt die ARGE weiterhin meine Wohnung oder bekomme ich BAB und falls ja wie viel ?

Du bist leider vollkommen ahnungslos.

Mit Aufnahme der Ausbildung fällst du erstmal aus dem Bezug von ALG 2 heraus.

Schon jetzt stünden deinen Sorgeberechtigten 184 Euro Kindergeld zu, da du auf dem Weg zu einer Erstausbildung bist. Da du eine eigene Wohnung hast, kannst du aber einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen, so dass du tatsächlich zu deinem geld kommst. Weiter steht dir als Azubi mit eigener Wohnung die Möglichkeit offen, BAB zu beantragen, wenn du über 18 bist. Wärest du noch keine 18, sieht das wieder trübe aus...

Sollte dann Azubigehalt, Kindergeld und BAB insgesamt nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt nach ALG 2 regelsätzen bestreiten zu können, könntest du tatsächlich für die dann allerdings eher geringe Fehlsumme einen Antrag auf ergänzende Unterstützung zu den Wohnkosten stellen, wenn diese sich im angemessenen Rahmen bewegen. Das tun sie ja wohl.

Wenn du jetzt über die Agentur für Arbeit / Jobcenter eine Maßnahme machst,die dich auf eine evtl.Ausbildung vorbereitet,dann würde dir auch jetzt schon Kindergeld zustehen,dass dann aber auf deine Leistungen angerechnet würde,du hättest dann evtl.30 € mehr,dass würde die 30 € Versicherungspauschale sein,die dir das Jobcenter theoretisch vom Kindergeld abziehen würde und den Rest bekommst du weiterhin abzüglich der anrechenbaren 154 € vom Kindergeld gezahlt !

Bekommen die Eltern also kein Kindergeld für dich,dann müsstest du einen eigenen Antrag stellen,wenn sie es nicht machen und zusätzlich noch einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes auf dein eigenes Konto.

Anträge findest du im Internet auf der Seite der Agentur für Arbeit / Familienkasse,kannst du dir auch selber dort abholen oder dir zuschicken lassen. Du bekommst dann dein Kindergeld auf jeden Fall gezahlt,wenn deine Eltern dir nicht min.Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen,wenn du dann in der Ausbildung bist.

Beginnst du dann eine Ausbildung dann musst du bei der Agentur für Arbeit BAB - beantragen,wenn dir deine Eltern keinen Unterhalt zahlen können oder nicht ausreichend,du dann deinen Unterhaltsanspruch nicht mit Netto Azubi Einkommen + 184 € Kindergeld decken kannst,dann wird das mit BAB - aufgestockt.

Laut Düsseldorfer Tabelle stünden dir als Azubi in eigener Wohnung / WG - 670 € zu,dazu können noch einmal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten / Schulbedarfe ) kommen,gesamt also 760 € pro Monat.

Wenn du dann also ca.450 € Brutto verdienst,dann müsstest du laut Rechner ca.360 € Netto bekommen,dazu deine 184 € Kindergeld sind dann ca.544 € im Monat.

Du würdest dann als BAB - ca.216 € bekommen und wenn deine Pauschale im BAB - deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht decken,dann kannst du beim Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu den ungedeckten angemessenen KDU - beantragen.

vielen Dank . Ich hatte einen Kindergeldantrag vor 2 Monaten zugeschickt bekommen . Habe ihn ausgefüllt und zurück geschickt . es kam bisher noch keine Antwort

@SvenGutmann1994

Die Bearbeitung kann einige Monate dauern !

Hallo,

hier sind Infos zur BAB:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/index.htm

Ganz am Ende des Links ist auch ein BAB-Rechner!

Gruß

RHW

Vielen dank

@SvenGutmann1994

Gern geschehn.

Bei Ausbildungsende (geplant/ungeplant) sofort die Agentur für Arbeit informieren und beim Jobcenter erneut Arbeitslosengeld II beantragen (nach mindestens 12 Monaten Ausbildung auch Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen).

Viel Erfolg in der Ausbildung!

Im Rahmen der Ausbildung musst Du Deine Wohnung selber bezahlen. Aus Alg2 bist Du erstmal raus.

Du kannst zusätzlich zur Ausbildungsvergütung + Kindergeld noch BAB beantragen. Normalerweise wäre auch hier Elternunterhalt vorrangig, aber aufgrund Deiner Schilderung gehen wir mal davon aus, dass hier kein Unterhalt zu holen ist.

BAB deckt dann die Lücke, die Dir zu Deinem gesetzlichen Bedarfsatz fehlen. Dieser ist 670€ bzw. 760 € bei alleinstehenden Azubis in der Erstausbildung.

erstmal danke für die gute Antwort . Wie hoch ist das BAB ? Wohne alleine . zu Eltern habe ich keinen Kontakt mehr

@SvenGutmann1994

die Höhe von BAB hängt von Deinen Einkommen ab. Da gibt es keinen pauschalen Betrag.

Als vereinfachtes Beispiel: Ausbildungsvergütung 386 € + 184 € Kindergeld = 570 € Einnahmen. Dann wäre das BAB ca. 100 €, damit Du auf die 670 € lt. Bedarfsatz kommst

achso also muss BAB + Kindergeld + Gehalt 670 Euro ergeben ?

@SvenGutmann1994

so ungefähr, da spielen auch weitere Faktoren eine Rolle