Bewilligungsbescheid Grüundungszuschuß noch nicht da.

2 Antworten

Hallo Santos,

nach deiner Schilderung zu folgen, hast Du den Gründungszuschuss ohne fachliche Unterstützung beantragt. ansonsten hätteman dieReihenfolge etwas anders gestaltet.

Sobald dein Gewerbe beginnt enden die Leistungen des Amtes. Zeitgleich dauert die Prüfung der Unterlagen (Businessplan, fachliche Stellungnahme etc.) ca. 6 Wochen.  Idealerweise kannst du bei deiner Sachbearbeiterin anrufen.

Da es sich beim Gründungszuschuss um eine "Kann-Leistung" handelt, sollte deine Unternehmung auch ohne die Leistungen des Amtes tragfähig sein. sollte diesnicht der Fall sein, solltest du dir zeitnah Hilfe suchen (IHK, Gründungsberater etc.)

Hallo Tom :)

ich habe schon sehr viele Beratungsgespraeche, ein Gruendungsseminar, etc. gehabt.

Die Unterlagen die ich von der Arge bekommen habe, haben unter anderem vorgeschrieben, dass ich mir eine Steuernummer bis Ende Januar organisiere.

Das kann ich doch nur dann erreichen, indem ich mich als Freiberufler oder Gewerbetreibender melde (ich wurde leider ins Gewerbe gestuft und muss dafuer auch noch kaempfen).

Naturelich ist mir bewusst, dass es eine "Kann-Leistung" handelt.Doch da ich ein typischer Freiberufler bin und einige Kosten nicht haette, waeren gerade anfangs die Leistungen super hilfreich. Jetzt habe ich einige Kosten mehr, die ich wahrscheinlich nicht tragen kann und wenn alle Stricke reißen, werde ich einen anderen "gruendungszuschuss" beantragen muessen, harz4. bin sehr froh, dass ich da seit 5 jahren nicht mehr bin ;)

Frag doch mal nach...


Der Aufhebungsbescheid hat doch sicherlich mit der (ausstehenden) Bewilligung zu tun???


ja, ich habe auch gelesen, dass der Aufhebungsbescheid oft vor der Bewilligung/Ablehnung kommt.

stimmt, hast recht, werd mal ne email schreiben.