Bewerbung zurückziehen bei ALG II

6 Antworten

Das "Zurückziehen" ist grottendumm.

Er kann dafür sanktioniert werden, da er das mögliche Zustandekommen von Arbeit verhindert. Da ist es ganz gleichgültig, wie er irgendwas kennzeichnet.

Schreib doch einfach bei der Bewerbung Zeitarbeitsfirma Absage oder das sie sich melden, falls die was frei haben. Muss ja keiner wissen das es anders ist. Außerdem hast du dich Initiativ beworben und bist nicht aufgefordert worden dazu.

Das klingt am plausibelsten. Dann geb ich das so weiter. Danke :)

1.) Beim Jobcenter ist vermerkt, wann man diese Bewerbungsliste erhalten hat, zusammen mit der Zusage zur Übernahme von Bewerbungskosten. Und auf der Bewerbungsliste ist das Datum auch vermerkt.

2.) Das Datum ist wichtig, weil es keine Erstattung von Bewerbungskosten gibt für die Zeit vor dem Datum, für die Zeit vor dem Antrag, dem Antrag auf Erstattung. Von Bewerbungskosten.

3.) Wer klug ist, der sammelt erst mal seine Bewerbungsunterlagen, und trägt deren Daten erst kurz vor dem Tag in diese amtliche Bewerbungsliste ein, an dem er sie abgeben will. Denn dann ist er sicherer, dass er kein Datum doppelt einträgt, weil er den ersten Eintrag vergessen hatte.

4.) Und dann schreibt man auch keine Bewerbung auf Stellen rein, die eigentlich nicht so angenehm sind oder sich im Laufe der Zeit als unangenehm bis unzumutbar herausstellen.

5.) Denn eigentlich muss man sämtliche Stellenangebote, von denen man Wind bekommt, annehmen, wenn diese den Regeln der § 10 Zumutbarkeit des SGB II entsprechen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

6.) Eine Sanktion wegen einer Ablehnung gibt es aber nur, wenn man auf diese Möglichkeit zuvor hingewiesen worden war - oder wenn man dies schon gewusst hatte:

SGB II § 31 Pflichtverletzungen "(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ... 2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit ... aufzunehmen ..."

Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn das Amt einem einen Stellenvorschlag unterbreitet. Bei selbstgefundenen Stellen wird dies wohl nicht so praktiziert.

7.) Wenn man dummerweise auf die amtliche Bewerbungsliste geschrieben hat "5. Maurerhelfer bei meim Schwager" und sich das als keine so gute Idee herausstellte wegen des Streits beim nächsten drauffolgenden Familienfest,

dann fordert man entweder eine neue Bewerbungsliste an beim Amt, mit dem alten Gültigkeitsdatum, mit der Begründung, man hätte seine alte Bewerbungsliste verhunzt durch irrtümliche Falscheinträge. (Oder der Sohn oder der Hund :-).)

Man kann auch einen Eintrag durchstreichen, gar mit Filzstift unleserlich machen, und bei Nachfrage (falls überhaupt eine kommt) erklären, das war ein Irrtum. Ein Kriminalkommissar würde dich zwar in Widersprüche verwickeln können, aber das ist nicht die Aufgabe der Sachbearbeiter im Jobcenter.

Gruß aus Berlin, Gerd

Lass dich doch einladen und mach einen schönen Ausflug. Das Unternehmen muss die Kosten für das Vorstellungsgespräch zahlen. Wenn die in der Einladung die Kostenübernahme verweigern, teilst Du denen mit das da das Vorstellungsgespräch unter diesen Umständen nicht wahrnehmen kannst, da Du die kosten nicht tragen kannst.

Du bist nicht verpflichtet das Arbeitsamt um einen Fahrkostenzuschuss zu bitten, das ist eine Kann-Leistung und muss auch nicht gewährt werden.

Selbst wenn Du den Tagesausflug wahr nimmst, muss Du dich ja nicht ins feinste Zwirn zwängen und auch nicht unbedingt alles freimütig ausplaudern. Relevante Daten, die eine Einstellung positiv beeinflussen könnten müssen ja nicht unbedingt in den Vordergrund gerückt werden.

Zurückziehen ist jedenfalls nicht so besonders gut, besser dem potentiellen Arbeitgeber zu verstehen geben, das die Chemie wohl nicht so ganz übereinstimmt und Du nicht überzeugt bist, das die Entscheidung für Ihn zuarbeiten dich nicht wirklich überzeugt, das sollte aber mehr auf der Persönlichen als auf der fachlichen Ebene liegen, sonst bekommst Du wohl möglich doch noch einen Arbeitsvertrag bei dem Verein - sinnvoller wär s aber zusätzlich noch eine direkte Bewerbung bei dem Zielarbeitsplatz einzureichen - dann geht das mit dem ZA-Firma bestimmt ins Auge. Auch Bewerbungen bei andern Zeitarbeitsfirmen, die sich gezielt auf dies Stelle beziehen würden bei keinem Zeitarbeitgeber zu einer Einstellung führen. Mehrfachbewerbungen auf dieselbe Stelle machen sich gar nicht gut. Viele Weg führen nach Rom. Ich wünsche Dir viel Erfolg und das Du bald einen anständigen Arbeitsvertrag bekommst.

Das Problem erstmal ist, dass man darauf hingewiesen hat, dass man ihr die Fahrtkosten nicht erstattet (belaufen sich auf ca. 28 €). Diese beim Jobcenter zu beantragen macht momentan wenig Sinn, da das Jobcenter ihr alle paar Tage einen anderen Vermittler zuweist und ob die Kosten dann überhaupt erstattet werden, ist dann die andere Sache, aufgrund der Kann-Leistung.

Leider weiß sie auch nicht, wer denn der potentielle Arbeitgeber sein wird, weil das verschweigen die ZAF ja meist im Vorfeld. Sie wollte erst nochmal anrufen, ob sich der AG überhaupt in Reichweite befindet und nicht im letzten Stadtteil, wo sie nicht hinkommt, da meine Bekannte allein schon bis zur Stadt 1 Stunde Fahrt in Kauf nimmt, da sie keinen Führerschein besitzt.

@Sayuu

Vor allem muss der Antrag im Vorwege gestellt werde, damit fängt der Spaß schon mal an. man kann eigentlich davon ausgehen, das ein Arbeitgeber, der nicht willens ist die Kosten für ein Vorstellungsgesprächs zutragen auch nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt um später den Lohn gewissenhaft und zeitnah zu tragen.

Das ist zwar eine Unterstellung, aber ich würde immer davon ausgehen. Zwei Stunden Fahrzeit zur Arbeit gelten als hinnehmbar ... wenn ich mich recht entsinne sogar bis 2x 2 Stunden, was meines Erachtens aber etwas übertrieben erscheint.

einfach nicht erwähnen ist das beste, sonst kann es durchaus Folgen haben, dass der Bewerber kein Interesse mehr hat.