Bewerbung bei der Polizei ohne Führerschein?

5 Antworten

Bei einer Ausbildung im mittleren Dienst ist man nicht immer alt genug für einen Führerschein. Hier unterschreibt man eine Verpflichtung, ihn bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt gemacht zu haben. Er ist privat zu finanzieren, kein Ausbildungsteil - was viele noch glauben/hoffen. Lässt man mehrere Fristen verstreichen, kann das die Entlassung zur Folge haben.

Für ein Studium ist es Studienvoraussetzung. Bei einer Bewerbung reicht es, nachzuweisen und/oder zuzusagen, daß man ihm bis zum Studienbeginn hat. Schafft man das nicht, bekommt man eine Gnadenfrist, in Einzelfall vielleicht auch zwei ...

Aber irgendwann - allerspätestens zum ersten Praktium - muss er vorliegen, sonst s.o.

Gruß S.

Die Einstellungsvoraussetzungen sind je nach Bundesland bzw. Polizeibehörde unterschiedlich. Genauere Infos findest Du auf der jeweiligen Internetseite.

Falls zu Beginn der Ausbildung kein Führerschein gefordert wird, muß dieser idR während der Ausbildung gemacht werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist dann bei Beginn der Ausbildung zu unterzeichnen.

Alles klar :)

Der Führerschein muss bei der Bewerbung i.d.R. nicht vorliegen.

Zum Teil (z.B.) in NRW muss er spätestens 3 Monate vor der Einstellung vorgelegt werden. Sonst muss er spätestens bis Ende der Ausbildung erworben werden.

Das kommt drauf an was du da machst.

Wenn du dich nur um den "Papierkram" kümmerst, brauchst du glaube ich kein Auto.

Wenn du Polizist im Dienst, ich nenne das mal so, dann brauchst du glaube ich eins! Wenn ein Einsatz ist, musst du ja auch schnell an Ort und Stelle sein!

Außer du wohnst genau daneben! Aber es gibt auch ausnahmen, die sagen, dass du nicht fahren kannst oder dafst, ich rede nicht von Verbot, sondern von Gesundheitlichen gründen!

Beim Vorliegen von gesundheitlichen Gründen, die dem Erwerb einer Fahrerlaubnis entgegenstehen, fällt der Bewerber eh durch die Gesundheitsprüfung beim Auswahlverfahren.

An deinem Beitrag ist wenig richtig. Nur Papierkram gibt es nicht, besonders nicht in der Ausbildung/im Studium. Ein Polizist außer Dienst ist Pensionär. Ob der fährt oder nicht, interessiert niemanden mehr. Ein Polizist im Dienst muss fahren können.

Aber es gibt auch ausnahmen, die sagen, dass du nicht fahren kannst oder dafst

Welche sollten das sein, wenn nicht Verbot oder gesundheitliche Gründe, mit denen man dann eh nicht arbeitet?

Gruß S.

Ja!

Du musst allerdings zum Ende der Ausbildung über einen privat finanzierten Führerschein verfügen.