Bewaffneter Raubüberfall Strafen..

4 Antworten

Ein bewaffneter Raubüberfall birgt folgendes strafrechtlich in sich, wenn von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wird.

1. Als bewaffneter Raubüberfall, wenn die Richter dies entsprechend so auslegen, wird eine Mindeststrafe von 5 Jahren verhängt. Im minder schwerem Fall eine Mindeststrafe von 3 Jahren. ( Gekramt aus meiner Erinnerung)

Unbewaffnet, wenn kein tätlicher Angriff erfolgt, von 12 Monaten, bis...

Im minder schwerem Fall von 6 Monaten, bis...(Meines Erachtens)

2. Hinzu kommt, wenn kein Waffenbesitzschein vorliegt, das unberechtigte Führen einer Waffe und der unberechtigte Gebrauch dieser.

Der Waffengebrauch führte außerdem zu einer Schädigung des Leibes, so dass eine schwere Körperverletzung evtl. zu verhandeln ist.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die betroffene Person sich in Lebensgefahr befunden hat, würde eventuell auch versuchter Totschlag mit in eine Verhandlung hineifliessen. Stirbt die Person, kann durchaus auch Mord aus niederen Beweggründen daraus werden. (Chillich bleiben, da ich dies geschrieben hab, was durchaus negativer klingen kann, als dies ist...???)

Wenn der Täter nichts zu der Aufklärung beiträgt und sich zurück lehnt in seinem Haft Raum, einfach der Dinge harrt, die auf ihn zukommen, durfte das Gericht meist sauer sein, wie beim schlechten Essen der zahlende Gast.

Ist der Junge in keiner Weise vorher auffällig geworden, wird dieser Umstand mit in das Kalkül gezogen.

Hatte er Böhse Eltern und/oder eine schlechte Kindheit, findet auch dies vielleicht Berücksichtigung..

Du erkennst hieran vielleicht den Facettenreichtum der Strafbarkeit. 

3. Diese Angaben sind Pistolen- und Gewährfrei, so dass lediglich ein Anwalt, der für seinen Mandanten das beste Ergebnis erzielen sollte, über Aktenlage, Gespräch und Gesetzestext wie deren Kommentare und das Gericht in dessen Entscheidungsfindung die Toten am Ende zählt.

4. Es wäre JE D E M, der in einer solchen Situation sich befindet anzuraten, genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben, durch was und wen auch immer beschafft, um zumindest dem Anwalt dessen angeborene Trägheit zu nehmen, sich auf das Sofa zu legen um sich auszuruhen von der täglich harten Arbeit, damit über diese genügend Energie fließen kann, sich ausgiebig-und gebend  mit dem entsprechendem Fall befassen zu können. 

Ist wie im Fernsehen, Du musst erst Red Bull kaufen, welches Dir Flügel verleiht, damit D u hinkommst wo D u willst...

Liebe Grüße

Raubüberfall mit Waffe+Verletzung: Etwa 5 Jahre, bei Jugendlichen wird entsprechend gemildert. Bei so´ner Dohle bekommste auch als 16 Jähriger eine ganze Ladung an Jahren aufgebrummt, vor allem weil man den Kassierer schwer verletzt. Der Typ mit der Glasflasche bekommt gar nichts, er handelt in Nothilfe. Selbst wenn der Räuber seinen Verletzungen durch die Glasflasche erliegen würde, wäre das sowas ähnliches wie Putativnotwehr bzw. Nothilfe. Bei einer Waffenbedrohung ist es für die Richter kein Problem selbst bei erheblicher Überschreitung der Notwehr/Nothilfe auf Freispruch zu erkennen.

Tu es nicht, oder er oder sie nicht....

trotzdem:

Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren

ausgegangen vom schweren Raub/Räuberische Erpressung . Ist jedoch genau im Einzelfall zu prüfen.

Wie kommt ihr drauf das ich das machen würde

@Chicano71

Wer fragt sonst soetwas?!

@Kihlu

Hat mir nur interessiert

Probiere es doch aus. Allerdings würde ich schon mal Waschzeug einpacken. Viel mehr brauchst du nicht mitnehmen, da sie dir vor dem Arrest eh das meiste wieder weg nehmen.