Kann ich, bevor der Gerichtsvollzieher kommt, Besitz an andere überschreiben?
4 Antworten
Du kannst zwar den Besitz ändern, was aber nicht an den Eigentumsverhältnissen ändert. Du musst die Sachen veräußern (Schenken ist auch veräußern).
Die Veräußerung solltest du schriftlich machen.
Besonders Clevere vereinbaren mit dem Erwerber ein Besitzkonstitut, wobei zwar die Sache veräußert, sie aber im Besitz des Veräußerers bleibt. In dem Fall kommt der Nachweisbarkeit der Veräußerung ein besonderer Stellenwert zu, da ansonsten die Eigentumsvermutung des 1006 BGB greift.
Ob du durch die Veräußerung ggf. andere Straftatbestände erfüllst, kann man natürlich aufgrund der spärlichen Schilderung nicht sagen.
Nein - das ist nachvollziehbar und Betrug
ist doch mein Gutes recht meinen besitz zu Verschenken ?
Es ist Dein gutes Recht, Dein Eigentum zu verschenken. Bei bloßen Besitz sieht das schon ganz anders aus.
Warum ist es Betrug?
Weil ihm vor lauter Ahnungslosigkeit nichts anderes eingefallen ist und er wohl auch den Tatbestand der Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB) nicht kennt.
Nein - das ist nachvollziehbar und Betrug
Daraus einen Betrug konstruieren zu wollen, ist ja nun wirklich abenteuerlich. Wo ist da der Irrtum? Wo ist die Vorspiegelung falscher Tatsachen?
Kannst du machen, nützt aber nichts.
Nein.
Warum nicht ? ist doch mein recht meinen besitz zu "verschenken" ?
ist doch mein Gutes recht meinen besitz zu Verschenken ?