Beugearrest umgehen?

3 Antworten

das ist zu spät. Du hattest mehrere Möglichkeiten und hast keine ernst genommen. Also musst du die Konsequenzen tragen. Kümmere dich um deine Probleme und verlass dich nicht auf andere (Familie).Also schreib heute noch einen Brief, entschuldige dich und mach ein Angebot. Sorge dafür dass der Brief rechtzeitig beim Richter ankommt. also zur Not selber dort abgeben. die haben auch keine Lust wegen solch einer Bagatelle so viel Arbeit zu investieren. also mach Angebot und halt dich diesmal dran, dann funzt das....

Das Gericht hat ja nicht sofort einen Haftbefehl ausgefertigt, sondern gibt Dir Gelegenheit, Dich zu den nicht geleisteten Sozialstunden zu erklären.

Dann tu das möglichst plausibel und erkläre Deine Bereitschaft, sofort die versäumten Sozialstunden abzuleisten.

Laß Dir aber nicht zu viel Zeit mit diesem Brief. Im Gerichtsschreiben an Dich dürfte eine Frist zur Beantwortung angegeben sein (meistens 2 Wochen), die Du unbedingt einhalten solltest.

Vielen Dank für die sachliche und schnelle Antwort !

Ich soll/muss am Dienstag im Gericht erscheinen. Also würde solch ein "Deal" gehen ? Kann ich auch eigenständig die Sozialstunden nachholen und die Bescheinigung dem Richter nach dem Gerichtstermin einsenden oder sollte ich mit dem Richter über die Nachholung verhandeln ?

LG und vielen Dank

@UBoltC

Wenn Du die Möglichkeit hast, Dich schon vor dem Termin am kommenden Dienstag um der Ableistung der seinerzeit auferlegten Sozialstunden zu kümmern und Dir diese Kontaktaufnahme von der "Arbeitsstelle" bescheinigen läßt, wäre das sicherlich hilfreich.

Alles, was dem Gericht Dein ehrliches Bemühen glaubhaft erscheinen läßt, verbessert Deine Karten. Allerdings würde ich davon abraten, freiwillig noch zusätzliche Stunden anzubieten.

Kopf hoch.

dann schau, dass Du das Geld ranschaffst, dann kannst Du die Haft vielleicht noch vermeiden, es wird inzwischen aber wahrscheinlich teurer.

Ich habe lediglich einen Brief erhalten wo mir mit "Beugearrest" gedroht wird.

"... Deshalb ist jetzt über die Verhängung von Beugearrest zu Entscheiden. Sie können sich dazu mündlich äußern .. "

Von einer neuen Summe steht nichts. Soll ich demnach die 50€ überweisen und dem Gericht bescheid geben oder lieber am Gerichtstag dem Richter meinen Vorschlag unterbreiten ?

LG