Bettriebskosten, Nebenkosten, Umlage von Trink- und Abwasseranalysen
Hallo Zusammen,
ich wohne auf einem Bauernhof. Hier befinden sich 4 Wohneinheiten. Kein Anschluss am öffentlichen Kanal, sondern ein eigener Brunnen. Wie wird der Verbrauch der Wasserkosten berechnet? Dürfen die Kosten der Entsorgung von Klärschlamm (Abfuhr) und der Abwasseranalysen umgelegt werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße
4 Antworten
Die Sache ist ganz einfach: Was im Mietvertrag steht, zählt. Steht da nichts über die Umlage dieser Kosten drin, ist es Vermietersache. Steht drin, dass Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung umgelegt werden, sind die Kosten anteilig zu verteilen. Wasserkosten: Der Vermieter kann nichts für das Wasser verlangen, da es ihm im Einkauf nichts kostet. Setzt er Pumpen zur Förderung ein, könnte er die Wartungskosten der Pumpen umlegen und natürlich den Stromverbrauch (Allgemeinstrom). Entsorgung von Klärschlamm entspricht der Position "Abwasser" und Wasser-/Abwasseranalysen sind notwendige Kosten, die auch zur Wasserversorgung bzw. Entwässerung nötig sind, genauso wie der Strom für die Pumpen. Da der Vermieter schon nichts fürs Wasser verlangen kann, solltet ihr wenigstens diese Kosten übernehmen. Wenn es nicht pro Wohnung eine Wasseruhr gibt, wird nach Personen aufgeteilt. Insgesamt wird das alles viel weniger kosten, als die öffentliche Wasserver-/entsorgung. Aber wie eingangs schon erwähnt: Steht nichts im Mietvertrag zu den Betriebskosten, ist alles Vermietersache.
Wenn die Entschlammung nur dann zu zahlen, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch für sämtliche anderen Betriebskosten. Ansonsten ist diese mit der Miete abgegolten.
Er wird so verteilt, wie es mietvertragliche vereinbart wurde. Alles eigentlich ganz einfach. Keine Vereinbarung, dann übernimmt der Vermieter eben.
all diese kosten dürfen von den mietern eingefordert werden, entweder pauschal nach anzahl der bewohner oder nach wohneinheiten und, wenn wasseruhren vorhanden sind, dann natürlich anteilig nach dem verbrauch.
Im Mietvertrag ist darüber nicht aufgeführt. Welcher Wasserpreis ist anzusetzten, da es keine öffentliche Gebühren der Stadt sind.
Das hilft mir jetzt nicht weiter
Hat Jemand noch eine Lösung?
.... oder eben aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verteilen nach Wohnfläche! Entstehen keine Kosten (eigenes Wasser), dann auch keine Kostenverteilung.
Wasseruhren für Brunnenwasser?
beneide dich, würde so gerne auch auf einem hof wohnen