Betrunken Sachbeschädigung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Luuce,

was die strafrechtliche Seite angeht, gibt es zwei Wichtige Gesetze:


§ 303 StGB - Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.


§ 303c StGB - Strafantrag

In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Wenn sich Dein Freund bei der Polizei stellt, kann ihm die Polizei mitteilen, wem der Wagen gehörte und er kann zu dem Besitzer hingehen und den Schaden den er angerichtet hat bezahlen. Dann kann er ihn bitten, keinen Strafantrag zu stellen bzw. wenn er schon einen Strafantrag gestellt hat, dass er diesen wieder zurück zieht.

Ist er der Bitte nachgekommen, wird die Staatsanwaltschaft insofern sie kein Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht, das Verfahren einstellen, so dass die Tat gar keine strafrechtlichen Folgen für ihn hat.

Damit wäre die Sache dann aus der Welt.

Aber selbst mal angenommen, der Autofahrer hat einen Strafantrag gestellt und zieht diesen auch nicht zurück, kann er gem. § 5 des Jugendschutzgesetzes nur zu einer erzieherischen Maßnahme in Form von paar Sozialstunden verurteilt werden.

Die erzieherische Maßnahme gilt dann auch nicht als Strafe und wird somit auch nicht im Führungszeugnis drinnen stehen.

Kann auch gut sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotz Strafantrages einstellt, denn wenn er sich selber stellt um den angerichteten Schaden zu begleichen und diesen auch wirklich beglichen hat ist eine Einstellung durchaus nicht unwahrscheinlich.

Schönen Gruß
TheGrow

Es ist vollkommen unerheblich, was ihm blühen könnte. Es ist eine Sache des Anstandes für eine solche Handlung gerade zu stehen. Das hat was mit Charakterstärke zu tun.

Und noch eine Empfehlung: wer das Trinken nicht verträgt, sollte es lassen.

Der liebe Gott hat allen Menschen durch die Überlassung eines Gehirns die gleichen Grundvoraussetzungen gegeben. Man sollte es nutzen.

er verbaut nicht seine zukunft. so etwas kann passieren.

also soll er sich bei de rpolizei melden, der halter des autos wird sich bei de rpolizei gemeldet haben.

also kann dein kumpel den schadne begleichen.

nur wegen einer kaputten scheibe, gibt es probleme

Okay dankeschön !

Er sollte zur Polizei gehen und eine Selbstanzeige machen. Da wird oft eine geringere Strafe ausgeprochen. Und er könnte ja auch dumm auf ie Scheibe draufgefallen sein. Wichtig ist doch, dass der Besitzer den Schaden ersetzt bekommt. Der nimmt evtl seine Anzeige dann zurück und dein Freund muß nur für den Schaden aufkommen.

Danke !

Bagatelldelikte kommen nicht ins Führungszeugnis.

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Bagatelldelikte kommen nicht ins Führungszeugnis.>

Die Aussage ist so nicht korrekt.

Für jede Straftat kann man einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen. Es kommt nicht da drauf an, was man getan hat, sondern welches Strafmaß verhängt werden kann. Bei der vom Fragesteller genannten Sachbeschädigung können bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.

Ins Führungszeugnis kommt jede Verurteilung bei dem die Strafe:

  • mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder
  • mehr als drei Monate Freiheitsstrafe beträgt.

Das der Fragesteller keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen kann, liegt als nicht da dran, dass Sachbeschädigung ein Bagatelldelikt, wobei das Gesetz sowieso nur zwischen Vergehen und Verbrechen unterscheidet. ist.

Der Fragesteller bekommt deshalb im Falle einer Verurteilung keinen Eintrag ins Führungszeugnis, da er mit 16 nur nach dem Jugendrecht verurteilt werden kann und der § 5 des Jugendgerichtsgesetzes sieht für einen Jugendlichen weder Geldstrafe noch Freiheitsstrafe vor, sondern lediglich eine erzieherische Maßnahme. Erzieherische Maßnahmen werden wiederum nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.

Gruß
TheGrow