Betrunken Roller gefahren, welche Strafe?

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Hallo nilsipilzi,

was den Alkohol angeht kommt laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid zu:

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Tatbestandsnummer: 424600

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug *) 0,45 mg/l.

Ordnungswidrigkeit: § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

Bußgeld: 500 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß

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Was das Fahren ohne Fahrerlaubnis angeht, kommt ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage auf Dich zu:

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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

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Zwar ist neben der im Gesetz angeführten Geld.- oder Freiheitsstrafe grundsätzlich gesehen möglich, dass eine Sperre von 6 Monate bis zu 5 Jahren verhängt wird, aber weder ist diese Sperre zwingend vorgeschrieben, noch meines Erachtens nach in Deinem Fall zu erwarten.

Das Problem ist jetzt, Du hast geschrieben:

Ich besitze noch keinen Führerschein, bin allerdings dabei BE zu machen

Die Fahrerlaubnisbehörde wird in der Regel informiert, wenn ein Strafverfahren im Bezug auf eine Verkehrsstraftat begangen wurde.

Das wird wiederum in der Regel dazu, dass die Fahrerlaubnisbehörde Dich bis zum Abschluss des Strafverfahrens nicht zur Prüfung zulassen wird. Erst wenn Du rechtskräftig verurteilt worden bist und keine Sperre verhängt wurde, wirst Du zur Prüfung zugelassen.

Nur wenn Deine Prüfung jetzt ganz Zeitnah erfolgt, kannst Du Glück haben, dass die Mühlen der Polizei so langsam malen, dass die Fahrerlaubnisbehörde noch gar nicht über die Tat informiert wurde und Du die Prüfung trotz anhängigen Strafverfahren absolvieren darfst und Dir die Fahrerlaubnis erteilt wird.

In dem Fall, musst Du den Führerschein nur für die Zeit des einmonatigen Fahrverbots wegen des Alkoholverstoßes abgeben. 

Liegt der Zeitpunkt Deiner Prüfung in weiter ferne, steigt das Risiko enorm, dass Du bis zum Abschluss des Strafverfahrens nicht zur Prüfung zugelassen wirst.

Schöne Grüße
TheGrow

Endlich mal eine hilfreiche Antwort, vielen Dank!

Hallo,
ich befürchte, dass Du als Widerholungstäter eine Führerscheinsperre und eventuell eine Geldstrafe wegen der Alkoholfahrt bekommst.

Es wäre wohl ratsam, dass Du dich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lässt.

Viel Glück!

Vielen Dank, werde ich auf jeden Fall konsultieren

So Hey da es vor ca 260 Tagen war denke ich du weist was du bekommen hast falls nich  kann ichs dir sagen bei mir war es genau so war auf einer Party hatte gut getrunken zu den Zeitpunkt 15 gewesen hab mich auf meinen Roller gesetzt und bin los gefahren dann bin ich in einen Kreisverkehr über den Bordstein gefahren und bin hingefallen und der Roller is ca 30m weiter gegen ein Parkendes Auto geknallt ich bin in Panik aufgesprungen und Weg gerannt mit dem Roller ein Anwohner beobachte dies aus dem Fenster und rannte mir hinterher und bekam mich Polizei kam durfte Pusten danach Blutabnahme auf der Wache Roller wurde abgeschleppt und sicher gestellt 97 gemesen durfte nur 25 fahren. Dann kam auf mich zu (fahren ohne fahrerlaubnis, Versicherungsbetrug, erlöschen der Betriebserlaubnis, Trunkenheit im Straßenvekehr & Fahrerflucht) dann 1 Tag nach Unfall Kontaktierte mich der Besitzer des Autos das er kein Geld von mir will und der Polizei sagen wird das nichts am Auto war damit fiel Fahrerflucht , Gutachter kosten , Reparatur des Autos weg. War das 2 mal Fahren ohne Fahrerlaubnis bekam wieder Post und musste zur Polizei wo ich die Tat beschreiben sollte und angeschissen wurden bin dan kam wieder Post und musste 5 Monate später zum Jugendamt und wurde befragt ob ich Probleme zuhause habe wie ich lebe ob ich Geschwister habe usw.. dan bekam ich eine Vorladung zum Gericht 3 Monate später Durt brauchte ich keinen Anwalt garnichts es wurde vorgelesen vom Staatsanwalt und ich habe gesagt das alles stimmt wie er es vorgelesen hat wurde von der Richterin 30min angeschissen war aber eine nette Frau danach hat der Staatsanwalt vorgeschlagen das ich 100 Sozialstunden und eine Führerschein Sperre kriege darauf hin hat die Jugendamt Mitarbeiterin vorgeschlagen (fast gebettelt) das ich keine Führerscheinsperre kriege sie hat vorgeschlagen 20 Sozialstunden und Verkehrsunterricht dann wurde das Urteil gesetzt von der Richterin (30 Sozialstunden und Verkehrsunterricht da ich unter 18 war musste ich und meine Eltern nichtszahlen obwohl wir eigenständig sind und gut verdienen) hab aus der Sache vieles gelernt und mache momentan meinem Auto Führerschein (16,5 Jahre alt) und noch nen guter Tipp von mir lass dir nichts erzählen von Leuten die so tun als hätten sie Ahnung denn keiner weis wirklich was du bekommst kommt immer auf die Richterin an. hatte einfach nur Glück dabei ein Kollege von mir wurde zum erstenmal erwischt Roller lief 31kmh und bekam eine Führerscheinsperre

Zitat: Die 0,8 Promille-Grenze

Haben Sie 0,8 %o oder mehr, kann aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse vermutet werden, daß Sie - auch als alkoholgewohnter Fahrer - relativ fahruntüchtig sind. Auch wer regelmäßig Alkohol trinkt, fährt mit einem solchen Pegel risikobereiter. Werden Sie mit einem Pegel zwischen 0,8 und 1,1 %o erwischt, werden Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt, mit einer Geldbuße belegt und erhalten außerdem ein Fahrverbot von zwischen einem und drei Monaten.

Wenn du Pech hast, bestehst du deine Fahrprüfung und darfst dann zu Fuß nach hause gehen.

Aber du meinst ich müsste dann nur erstmal das Fahrverbot abwarten und dürfte dann danach aber fahren? Oder war die Prüfung dann generell umsonst?