Betrunken Fahrrad gefahren und Unfall verursacht, zahlt Krankenkasse?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kasse zahlt Sowas. Das einzige was dir passiert ist das du von denen eine Rechnung über die Zuzahlung bekommst. Und von Kassenseite war es das dann auch schon. evtl einen Fragebogen ob ein Dritter am Unfall beteiligt war. Auf dem gibst du nein an und die Sache ist gegessen.

Viele Grüße (Mitarbeiterin der Krankenkasse)

Darf ich fragen bei welcher KK du arbeitest? Danke für deine Antwort

Knappschaft

Meinst du es ist nur bei euch so oder generell bei allen KK?

gesetzlicher Anspruch ist bei allen Krankenkassen gleich. Also egal ob bei uns oder bei der AOK oder Techniker oder barmer oder so

ich bin mir hundertprozentig sicher das das von Der Krankenkasse gezahlt wird udn werden muss, da mir schon einmal das gleiche passiert ist.

Danke! Das beruhigt mich jetzt sehr! :)

Du musst da nichts bezahlen, falls ein Krankenwagen dich abgeholt hat kann es sein das du eine Rechnung nach Hause geschickt bekommst, die einfach an deine Krankenkasse schicken.

Das Problem ist nicht die Kasse.

Es kann allerdings sein, daß Du eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bekommst. Unfall ist Unfall.

du weißt aber, dass dann der führerschein für pkw, etc. weg ist, oder? Hoffe du bist nicht auf dem Gehweg oder der Straße gefahren, denn sonst hättest du andere Menschen in gefahr bringen können.

Dachte es wird erst ab 1,6 Promille kritisch

@Wertz112233

davon ist mir nichts bekannt. bevor ich mich irre, besser danach googlen.

@Wertz112233

Mit Unfall wird es -auch beim Fahrrad- schon bei mehr als 0,3 kritisch, heißt es kann eine strafgerichtliche Verurteilung nach § 316 StGB zur Folge haben, was wiederum im Regelfall ein Fahrverbot (fürs Auto) von 1-6 Monaten nach § 44 StGB zur Folge hat. Einen Komplettentzug der FE nach § 69 StGB kann es hingegen nicht geben. Eine MPU nur unter den Voraussetzungen des § 13, Nr. 2 FEV

@Jurius

Fahrverbot von 1-6 Monaten? Wo soll es sowas geben? Bei Trunkenheit mit dem Fahrrad wird die Fahrerlaubnis i.d.R. nicht enztogen.

@melman86c

Ich habe den § doch oben genannt (§ 44 StGB)

Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.

Bei Trunkenheit mit dem Fahrrad wird die Fahrerlaubnis i.d.R. nicht enztogen.

Richtig. Auch das sagte ich oben

Einen Komplettentzug der FE nach § 69 StGB kann es hingegen nicht geben.

Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot sind rechtlich 2 völlig verschiedene Dinge. Für einen Entzug nach § 69 StGB braucht es eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug. Für ein Fahrverbot nach § 44 StGB nicht.

Es ist allerdings so, dass das Fahrverbot nach § 44 StGB bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, die den STB des § 316 StGB erfüllt (also wie hier ab 0,3 Promille mit Unfall) erst seit dem 24. August 2017 möglich ist, da zu diesem Datum das Gesetz entsprechend geändert wurde. Das ist Dir vermutlich bisher nicht bekannt gewesen...

@Jurius

Der 1. Absatz oben ist der originale Gesetzestext. Hab vergessen die Zitierfunktion anzuklicken.