Betrunken autogefahren vor Polizei aber angehalten und ins Haus abgehauen?

5 Antworten

Sie können ihm nicht nachweisen,dass er betrunken gefahren ist, aber er darf sich auch nicht einfach einer Verkehrskontrolle entziehen und es kann sein, dass es in so fern noch Folgen haben wird.

Es kann ihm nichts passieren, solange er "untergetaucht" bleibt bis er wieder nüchtern ist.. Allerhöchstens ein Bußgeld wegen Nichtbefolgung von Weisungen eines Polizeibeamten.

Schon alleine dass du abgehauen bist ist eine Straftat, womöglich schlimmer als die Alkoholfahrt selbst. Das Strafmaß wird ein Richter entscheiden, hängt aber von möglichen Vorstrafen etc. ab, die bei solchen Leuten meistens vorhanden sind.

NessiMae96 
Fragesteller
 14.11.2016, 16:22

Nein er hat keine Vorstrafen. Und er hat das mit der Polizei ja zuerst garnicht gemerkt. Die haben sich auch zuerst nicht bemerkbar gemacht Bzw kein Blaulicht oder so erst als er schon drin war

Feuerherz2007  14.11.2016, 16:22
@NessiMae96

Und warum ist er dann abgehauen, wenn er es nicht bemerkt hat???

NessiMae96 
Fragesteller
 14.11.2016, 16:24

Er ist einfach nur ins Haus gegangen und hat dann erst die Polizei bemerkt als er drin war.

Feuerherz2007  14.11.2016, 17:09
@NessiMae96

So und als die Polizei klingelte und klopfte, das hat er auch nicht gehört? Hier, Leute, die Polizei wird dich abholen und verhören, sie kommen garantiert zurück!

Artus01  14.11.2016, 17:16
@Feuerherz2007

Schon alleine dass du abgehauen bist ist eine Straftat

Nö, nach der Fragestellung nicht.

Die Flucht selber ist nicht strafbar. Belangt werden kann man für Straftaten oder Ordnungwidrigkeiten die man auf der Flucht begeht.

Feuerherz2007  14.11.2016, 17:17
@Artus01

Hier stimmt doch überhaupt nichts zusammen, das ist doch eine Farce.

Artus01  14.11.2016, 17:22
@Feuerherz2007

Das ist zunächst mal egal, denn man antwortet wenn, dann richtig. Letztlich lesen das auch Andere.

Hab mich gerade mal im Netz kundig gemacht...

Laut der dort auffindbaren Informationen ist die Flucht vor der Polizei als solches keine strafbare Handlung. Straftaten die im Rahmen dieser Flucht passieren (z.B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung) sind davon aber unberührt.

Haust du also schlicht und einfach ab ohne jemanden zu gefährden, was zu beschädigen oder sonstwas, so ist das völlig ohne Konsequenzen.
Sogar ein Gefängnisausbruch als solches ist nicht strafbar...

NessiMae96 
Fragesteller
 14.11.2016, 16:30

Danke :)

Tominator99  12.03.2020, 04:01

Doch, das nennt man wiedersetzung der Staatsgewalt und kostet ein kleine Geldstrafe.

Ein Freund musste 90€ Zahlen

Also wenn er auffällig gefahren ist, in sein Haus gerannt und nicht aufgemacht hat, werden sie wohl zusehen das sie ein Gespräch mit ihm führen werden ^^

NessiMae96 
Fragesteller
 14.11.2016, 16:19

Und wenn er sagt er hatte nichts getrunken ? Es ist schon zwei Tage her und es war keiner mehr da

kakapipihose  14.11.2016, 16:21
@NessiMae96

Dann wird da wahrscheinlich nicht mehr dran rumgerührt werden

NessiMae96 
Fragesteller
 14.11.2016, 16:25

Das hoffen wir