Betrugsfall Fake Girokonto, ist die Bank haftbar?
Beispiel:
Es wird ein Konto bei einer online Bank eröffnet.. jedoch mit Fake Daten. Also einen realen Inhaber des Kontos gibt es garnicht.. es wird auf das Konto Geld überwiesen und gleich darauf ins Ausland geschickt.. wer haftet für den entstanden Schaden? Kann man die Bank dafür haftbar machen das sie Betrügern die Fläche dafür bieten?
6 Antworten
Wenn du Geld auf ein "falsches" Konto einzahlst / überweist, hast Du das gleiche Problem, wie wenn Du Fake auf einer Verkaufsplattform erwirbst, die kannst Du auch nicht haftbar machen.
Eigentlich ist das unmöglich, da die Bank vor Eröffnung des Kontos eine Identitätsprüfung durchführt...
Bei einer Kontoeröffnung muss die Bank eine Identitätsprüfung vornehmen.
Man kann kein Konto mit Fakedaten eröffnen. Nach § 154 AO ist eine Legitimation zwingend erforderlich! Kein Ausweis - kein Konto.
Dafür haften Sie selbst, die Bank haftet nicht.
Warum sollte sie?
Weil sie nicht die Identität sorgfältig überprüft haben ?
Wieso nicht ?