Betrug mit 17 Strafe?

10 Antworten

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Mach die Flucht nach vorne !!!

Entschuldige Dich schriftlich bei den Behörden und erkläre das Du Angst vor den Terminen hattest.

Du bereust das Du diese Straftat begangen hast und siehst auch ein, das eine Strafe folgt.

Du bittest um einen neuen Termin, zu dem Du erscheinen wirst.

Dann entschuldigst Du dich nochmals ...

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Wenn Du dann allerdings nicht hingehst - gibt es sicherlich einen Bonus dazu, der Dich nicht erfreuen wird.


Du musst da auf jeden Fall hingehen! Wenn du da nicht hingehst bekommst du richtig Stress! Ein Bekannter von mir hätte 3 Monate haft bekommen und ist aus dem Gerichtssaal geflohen als er auf Klo war und hat dafür 2 Jahre Knast bekommen! 

Du hast das Geld schon zurück gezahlt, dass ist gut.  Du musst aber unbedingt zu den Terminen.

Zu einer polizeilichen Vorladung muss man nicht erscheinen.

@franneck1989

Ja aber dann heißt es das du nicht Stellung zu denn Vorwürfen beziehst und dann sagst du denen indirekt das es so stimmt wie die es denken. Und aus eigener Erfahrung weis ich, das die dass IMMER falsch verstehen und die Sache verschlimmern.

@franneck1989

@ frannek

Auch wenn du rechtl. gesehen ab und an richtig liegst halte ich deinen Rat in dem Fall für ausgesprochen kontraproduktiv. 

Der User hat eine Straftat begangen, es liegt nun in  SEINER Verantwortung sich dem zu stellen und die Konsequenzen zu tragen. 

Mit deinem Rat verschaffst du ihm nur noch mehr Ärger.....


wenn du den von dir verursachten Schaden wieder behoben hast (hoffentlich freiwillig und nicht erst nach Anzeigen) hast du gute Chancen, dass das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird bzw dass die Anzeigen zurückgenommen werden. Im schlimmstenfall musst du mit ner Jugendstrafe (auf Bewährung ausgesetzt). Ernster wärs, wenn du das geld nicht schon vorher rückerstattet hättest, aber so kommste wohl mitn blauen Auge davon. Such dir aber n Anwalt (kostenlose Rechtsberatung bei nem Fachanwalt für Strafrecht oder Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht)

Kostenlose Rechtsberatung gibt es bei deutschen Anwälten nicht.

Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Der kann auch Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen.

Auf keinen Fall solltest du der polizeilichen Vorladung Folge leisten, ohne dich mit einem Anwalt abzusprechen. Bevor du dich da um Kopf und Kragen redest, gehst du lieber nicht hin.

Was auf dich zukommt? Du wirst nach Jugendstrafrecht behandelt, daher wird es wahrscheinlich auf Erziehungsmaßregeln (z.B. gemeinnützige Arbeit) und/oder Zuchtmittel (Verwarnung, Entschuldigung bei den Geschädigten) hinauslaufen.

Vorladung bei der Polizei? Kann ok,sein.Anwalt fragen.Vorladung bei Gericht? Rechne mit Deiner Verhaftung.Fortgesetzter Betrug ,das dürfte Dir in der Höhe eine Jugendstrafe einbringen.Möglicherweise,wenn du keinen wirklich guten Verteidiger hast,einige Milderungsgründe( nachgewiesene wirtschaftlich Not ),etc auch ohne Bewährung.Mein Mitleid hält sich in Grenzen.LG

Polizeiliche Vorladung habe ich 2 mal bekommen, nicht vom Gericht.

@Cemmo34

Geh sofort zum Anwalt und bespreche alles.Wenn Du die Rückzahlung freiwillig gemacht hast,tätige Reue gezeigt hast,könnte sich das im Strafmaß sehr positiv auswirken.

@Miramar1234

Erzähl dem bitte auch Deine Vorgeschichte,BTM und Beleidigung.Und falls Du einen Lamborghini besitzt...das kommt dann ganz schlecht,weg damit.Kratz die Kurve Diggah,mein Tip.Mit 17 letzte Abfahrt vor den schwedischen Gardinen.^^