Betrug in Mietvertrag, gefälschte Quadratmeterzahl angegeben

7 Antworten

Bachte hierbei vor allem, Flächen unter Dachschrägen von 2,0 bis 1,0 Metern Raumhöhe zählen lediglich halb und darunter gar nicht mehr. Jedoch auch Balkon/Terrasse kann beispielsweise mit eingerechnet werden. diese jedoch nur zu gewissen Teilen.

Das bedeutet, eine Wohnung kann wohl 75 qm Grundfläche haben, die anrechenbare Wohnfläche kann sehr wohl auch erheblich niedriger liegen.

Z.B. eine Wohnung hat 75 qm, davon liegen jedoch 10 qm unter Dachschrägen von 2 Meter bis 1 Meter Raumhöhe, die zählen dann nur zur Hälfte, also hat die Wohnung im Mietvertrag nur noch 70 qm zu haben. 10 qm liegen gar unter einem Meter Raumhöhe, die zählen dann gar nicht, also darf ein Vermieter dann nur 60 qm angeben, obwohl die reine Bodenfläche 75 qm beträgt.

Der kann dann auch in der Nebenkostenabrechnung keine anderen Angaben machen und damit einen anderen Teiler einführen, dann ist er nämlich der Mops, wenn den Mieter dieser Wohnung gegen ihn vorgeht.

Je nach dem, wie die Wohnungen, um die es bei Dir geht, geschnitten sind kann das völlig richtig sein.

Die Frage ist, wie hast du die qm nachgerechnet? es gibt da nämlich bestimmte Richtlinien, inwieweit Balkon, Keller usw. hintuzurechnen sind!

Balkone und Terassen werden normalerweise mit der Hälfte zur Wohnung hinzu gerechnet. In wie weit der Keller dazu kommt, weiß ich nicht. Bei uns steht im Mietvertrag genau die qm-Zahl der Wohnung, ohne Dachboden und ohne die beiden Kellerräume. Bevor man in einem Wohnung zieht, misst man die Räume aus, schon wegen dem Stellen der Möbel. Wenn man das tut, könnte man solche Frage schon vor dem Einzug klären, denn das sind schon heftige unterschiede. Frag beim Mieterbund nach, die geben Dir gerne Auskunft.

es wäre schon mal wichtig klarzustellen ob dass auch wirklich stimmt, dass bei manchen familien nur 60 qm angegeben werden anstatt die 75 wieviel sie wirklich haben. kein normaler vermieter macht so etwas, da er weiss dass er im verlust ist.ich würde eher einen begutachter beauftragen lassen notfalls per anwalt, und würde mich nicht auf hören und sagen verlassen. sollten diese "aussagen" dann wirklich stimmen was ich bezweifele dann würde ich gerichtlich vorgehen.

Von der Rohbau-Wohnfläche werden der Putz, Dachschrägen, Balkone etc. abgerechnet. Und: Die Verwaltung kann nichts für falsche Angaben seitens der Vermieter. Da mußt Du Dich an den wenden und von ihm nachmessen lassen.

Nolti  10.02.2010, 05:45

Balkone zählen teilweise zu den Wohnflächen- ich glaube, wenn sie überdacht und seitlich geschlossen sind, werden sie zu einem gewissen %-Satz angerechnet. Bin mir da aber leider nicht ganz sicher. Dachschrägen werden auch nicht komplett abgezogen- nur bis zu einer gewissen Höhe

turalo  10.02.2010, 06:13
@Nolti

Kommt darauf an, wie hoch der Kniestock ist bei einer Dachschrägen.