betrug? Geld geschenkt bekommen?

7 Antworten

Wenn ich von einer Person etwas (ohne Zwang und rein freiwillig) geschenkt bekomme, daß auch noch dokumentiert wurde, könnte ich mich gegen eine solche "Unhaltsame Aussage Betrug" schon sachlich zur Wehr setzten.

Wenn er dann noch als Zeuge aussagt und den Fall plausibel schildert, könnte eher die Tochter wegen dieser Aussage/Tat von Dir angezeigt werden - selbstverständlich muß Du diese Schenkung finanztechnisch mitteilen....aber das steht ja hier nicht zur Diskussion.

Mein Freund war schon älter und ist vor einiger Zeit an einem Hirntumor gestorben. Hat aber die Bestätigung schon viel früher gemacht. Er kann leider nicht mehr für mich aussagen.

@flower800

Kein Thema, schriftlich ist ok und kann rechtsanwaltlich geprüft werden. Muß man Dir erst mal plausibel nachweisen.

@verreisterNutzer

Ach darum, gehts, die Frau Tochter versucht jetzt, an das Geld zu kommen, dass sie nun nicht erben konnte...das erklärt so einiges.

@Amberyll

genau, das glaube ich auch . Sie hat ihn auch ins Heim eingewiesen und ich konnte nichts machen.

@flower800

obwohl ich für ihn sorgen wollte

@flower800

Ich würde mir jetzt nicht allzu viele Gedanken machen. Pfeif drauf, was die Staatsanwaltschaft sagt. Auch bei Euch wird es ein Verfahren geben, in dem ein Richter entscheidet.

@Amberyll

Ok ich danke .melde mich dann wie es weitergeht.

@flower800

Mach das auf jeden Fall!

Wenn der Freund im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war oder ist dann müsste das okay sein.

Ist der Freund denn inzwischen nicht mehr da, sodass er das bestätigen kann?

Aber grundsätzlich müsste schriftliche bestätigung okay sein solange davon ausgegangen werden kann, dass er damals geistig okay war

ja war er, und ich habe ihn auch mit meiner Mutter und einer ausser stehenden Person besucht und sie haben ihn auch noch gesehen und er war ok. er hat sogar noch voll geraucht. Dort hat er mir das Schreiben gegeben

Was ist denn nun die Frage?

Wenn Dein Freund im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist darf er mit seinem Eigentum machen, was er will.

Ist er das nicht, aus welchen Gründen aich immer, siehts eher schlecht aus.

danke für die info. Natürlich war er geistig fit. Er hatte zwar zuvor einen Lungentumor, der war aber ausgeheilt

@flower800

Ich kenne da nur die Rechtslage in Deutschland, aber das wir bei Euch ja nicht so anders sein. In dem Fall sehe ich nicht, was die Tochter da erreichen will. Dann müsste man Dir ja schon unlautere Methoden unterstellen, also, dass es kein freiwilliges Geschenk war, sondern Du ihn genötigt hast in irgendeiner Form.

@Amberyll

Nein ich habe ihn nicht genoetigt, er hat es aus Liebe getan. Die Tochter war aber eifersüchtig, wollte mich auch nie kennenlernen und hat uns kontrolliert. Ich glaube eher sie hasst mich und will nur das Geld. Sie hat ihn auch ins Heim getan, obwohl er das nie wollte und einen Vormund gestellt. Ich habe ihn gefragt, warum er so etwas unterschrieben hat, er sagte mir er wollte das nie und möchte wieder raus. Ich konnte ihm leider nicht helfen. Dann hat sie mich bei der Polizei angezeigt und sie haben ihn dann befragt und er hat gesagt , dass er mir Geld gegeben hat. Die Tochter muss ihn dann irgendwie gedrängt haben eine Forderung zu unterschreiben mit den 60000. sfr. Als ich die Anzeige erhielt habe ich ihn angerufen und er wusste nichts von einer Anzeige und sagte mir, dass er mir ein schriftliches Schreiben macht , dass er mir das Geld geschenkt hat, ich habe es dann beim Besuch bei ihm im Heim von ihm erhalten. Meine Mutter war auch noch dabei. Und habe es dann zur Einvernahme zur Polizei mitgenommen und auch abgegeben.

Ich habe ein Schreiben von ihm dass er mir das Geld geschenkt hat.ich wurde von der Polizei und dem Staatsanwalt einvernommen. und der Staatsanwalt hat mir sehr Angst gemacht und gesagt, dass es nicht gut aussieht.

Komisch die Aussage des Staatsanwaltes, wenn Du doch eine Schreiben hast, das es ein Geschenk ist.

Wieso wird denn 60.000 gefordert wenn Du nur 15.000 bekommen hast?

Ohne Anwalt hätte ich beim Staatsanwalt keine Aussage gemacht.

Falls Du da ohne Anwalt warst, dann war das nicht klug.

Nehme Dir einen Anwalt.

Natürlich war ich mit meinem Anwalt dort. Sie fordert die 60000.-- da sie glaubt ich hätte irgendwie ihn betrogen, und mehr Geld erhalten. obwohl ich gar keine Bankkarten, Vollmacht etc besitze. Sie hat aber all dies. komisch

Das entscheidet nicht der Staatsanwalt, sondern ein Richter. Der Staatsanwalt ist nicht neutral, sondern der Ankläger. Jetzt musst du abwarten, ändern kannst du eh nichts.

Nun kenne ich die Gepflogenheiten in der Schweiz nicht, aber in D vernimmt der Staatsanwalt niemanden vor der Verhandlung. Das ist Aufgabe der Polizei.