Betrug Bewährungshelfer ... kann ich trotzdem verhaftet werden ?

3 Antworten

Du hast den Auflagen Folge zu leisten, dazu gehört auch, dass du zu den Terminen gehst. Ansonsten wirst du die Konsequenzen zu tragen haben.

Zu Deinen Bewährungsauflagen gehört es diese Termine beim Bewährungshelfer einzuhalten. Leistest Du dieser Auflage nicht Folge, so kann Deine Bewährung widerrufen werden.

 Danke für die Antwort, das ist schlecht sorry nicht die Antwort natürlich ... aber ich lese kann, das heißt dann hoffe ich auch ... muss aber nicht oder ? Ich bin jetzt im Ausland und bin in Deutschland verurteilt worden, der Weg ist einfach zu weit zu den scheiß Terminen, ich weiß nicht wie ich es machen könnte, die könnten doch echt zufrieden wenn ich bezahle ...

@grace12345678

Warum versuchst Du dann nicht dies mit dem Bewährungshelfer zu klären? Oder gehört zu Deinen Auflagen auch, dass Du Dich nicht im Ausland aufhalten darfst?

Hallo ich kann dir leider nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten...
Ich hatte eine relativ coole Helferin, wenn du paar mal hin gehst und die wirklich sehen das es eine einmalige Sache war und du dich um deine Zukunft bemühst reichen auch ggf. Manchmal telefonische Berichte aber dennoch musst du ab und an zu der Hilfe... Aber die Gespräche dauern eh nie lange bei mir waren es vielleicht immer ne halbe Std! Und wenn du dich zwischendurch mal krank bist und beim Arzt warst ;-) schreit auch kein Hahn danach! Die Hilfe muss ja regelmäßig Berichte an die ich glaube es war die Staatsanwaltschaft oder Richterin machen.

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Zur Info

Ich war wegen gewerblichen Betruges in 14 Fällen, Urkundenfälschung und Hehlerei

Auf 1 Jahr und 3monate auf 3 Jahre Bewährung und 900€ plus 140 Arbeitsstunden verknackt wurden

Komplett 3 Jahre musste ich zur ihr. Aber die war cool und ich bin nur 1 mal im Monat da gewesen manchmal auch garnicht dann hab ich den Termin abgesagt telefonisch
Und manchmal hat sie mich sogar vergessen so unauffällig war ich ;-)

Danke erst mal für die Antwort, das Problem bei ist einfach das ich seit dem 21.10.15 bis jetzt auch einen recht guten bewährungshelfer hatte, vor kurzem bin ich jetzt aber nach einer Räumung umgezogen in einen anderen Landkreis in Deutschland und sofort nachdem mein Antrag auf erlassung der restlichen Zeit abgelehnt wurde, ist da die neue bewährungshelferin die glaubt ich lebe in diesem ihren neuen Landkreis, dort bin ich aber nur gemeldet leben tue ich jetzt im Ausland und es gibt noch andere gründe die mich erst mal hindern nach deutschland zu kommen ... eine frage bitte, was wäre eigentlich wenn ich gar keine meldeadresse mehr hätte in deutschland wenn ich mich ganz abmelde, was passiert dann weiß das jemand ? ich brauche echt nur eine lösung diese paar blöden monate bis zum 21.10.17 noch rum zukriegen dann hätte ich nur noch die 2 jahre  bewährung ohne Bewährungshelfer .... grüße an alle die ähnliche probleme haben oder hatten ...

Das ist kompliziert, weil du jetzt schon gegen Auflagen verstoßen hast und im Ausland bist..... Ich zitiere mal jemanden: In dem Moment, wo du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und nicht mehr unter der Kontrolle deiner Bewährungsaufsicht bist, hast du gegen deine Bewährungsauflagen verstoßen und kannst zur Festnahme und zur restlichen Strafverbüßung ausgeschrieben und festgenommen werden, notfalls sogar mit internationalem Haftbefehl .....Du kannst natürlich auch bei deiner Staatsanwaltschaft oder deinem Richter beantragen, ins Ausland ziehen zu dürfen. Aber auch hierfür gibt es sehr hohe Auflagen, denn wer soll dich im Ausland kontrollieren?...

in keinem Satz solltest du ihr sagen das du hier gemeldet bist aber im Ausland lebst, unter einer scheinadresse... Sehr knifflige Sache bei dir

Außer du meldest dich komplett ab und haust ab.. Verjährung ist glaube 5 Jahre

@CaptainHookii

hallo hab jetzt erst wieder lesen können ... ja kompliziert ist es, hab überlegt und frag mich was ist wenn ich wie du schreibst mich komplett abmelde in Deutschland und zur Bewährungshelferin sage das ich mir keine Miete in der Zeit bezahlen kann und aber bei Freunden wohnen kann für eine Weile und auch eine Wohnungsadresse angebe ... wie sieht es dann aus bitte, wenn ich also sozusagen vorhanden bin in einem weiter entfernten Landkreis wo wieder eine neue Bewährungshilfe zuständig ist, dann mach ich mich damit aber doch nicht strafbar oder ?