Was mache ich bei Betrug bei Ebay Kleinanzeigen?

7 Antworten

Bei den Ebay-Kleinanzeigen wird immer wieder davor gewarnt, Vorauszahlungen zu leisten. Es wird immer Lieferung gegen Barzahlung empfohlen. Dann kannst du vor der Bezahlung den Artikel prüfen. Die Betrugsrate bei den Ebay-Kleinanzeigen ist enorm hoch.

Die Frage ist, ob du wirklich herausbekommst, wer der Verkäufer ist und ob er das dann tatsächlich auch ist. Möglicherweise ist nämlich ein naiver Mensch auf den Verkäufer hereingefallen und wurde nur "zwischengeschaltet". Es gibt Leute, die wußten gar nicht, dass sie sich eines Betruges im Internet schuldig gemacht haben, weil clevere andere Kriminelle ihre Unwissenheit ausgenutzt haben.

Viel Glück!

@Mignon1 das was Du da sagst ist völlig unbeholfen ...

Möglicherweise ist nämlich ein naiver Mensch auf den Verkäufer hereingefallen und wurde nur "zwischengeschaltet".

Nehmen wir einmal an es wäre so ... dann ist das ein Glücksfall, für den, der da etwas gekauft und bezahlt hat.

Der "naive Mensch, der da auf den Verkäufer herein gefallen ist", ist dann nämlich, jemand "der Beihilfe zum Betrug" geleistet hat und der das Geld zurückbezahlen muss.

Für den Käufer und Zahler ist das geradezu ein Glücksfall: der wirkliche Täter ist nämlich meistens weder aufgreifbar, noch solvabel.

Der Dummkopf, der dann das Geld angenommen hat, kann weder nachweisen, dass er die Ware geliefert hat, noch kann er erklären aus welchen, völlig absurdem Grund heraus, er das Geld, an jemanden weitergeleitet hat, den er nicht kennt.

Wahrscheinlich kann er noch nicht einmal nachweisen, dass er das Geld, was er erhalten hat, wirklich weitergeleitet hat. selbst wenn dieser Simpel dann einen Beleg, von Western Union hat, wo drauf steht, dass er ein paar hundert Euros, an eine Ludmilla in Russland verschickt hat, besteht kein nachweisbarer Zusamenhang, zwischen dem Betrug mit der Ware und so einer Zahlung. 

Wenn ihm der Betrüger noch, wie das so üblich ist, seine "Dienste" bezahlt hat, dann kann er sich sogar eventuell noch mit dem Finanzamt herumschlagen, weil er ja ein "Einkommen" nicht versteuert hat.

Ich sehe jede Woche, hunderte von solchen Betrugsversuchen ... kein einziger davon kann Erfolg haben, wenn sich die Leute, in allen Ebenen, komplett korrekt verhalten. Es ist deshalb sehr dringend notwendig, dass jeder Einzelne von uns lernt, wie Geschäftsabläufe korrekt abgewickelt werden und mann muss auch die Banken dazu zwingen, dass die ihre Arbeit extrem korrekt und sauber erledigen.

@ctest

Du hast sehr richtig das beschrieben, was ich in Kurzform gesagt habe.

Der "naive Mensch, der da auf den Verkäufer herein gefallen ist", ist dann nämlich, jemand "der Beihilfe zum Betrug" geleistet hat und der das Geld zurückbezahlen muss.

Richtig. Aber häufig fallen sehr naive und unbedarfte Menschen auf diese Masche der Verkäufer herein wie z.B. viele verzweifelte Arbeitslose, die meinen, sich eine neue Existenz aufbauen zu können. Übrigens werden solche "Jobs" sowie auch Geldwäsche ebenfalls in den Ebay-Kleinanzeigen angeboten.

wenn nichts kommt (Paket), dann erstattest du bei der Polizei eine Anzeige. Für mich klingt es etwas eigenartig das du die Sendenummer nicht bekommst.

Hallo, ich habe vor 10 Tagen einen Laptop über Ebay Kleinanzeige gekauft. Bezahlt habe ich das per Banküberweisung auf ein anderes deutsches Konto.

Muss ich den Dünnpfiff weiter lesen? Bei ebay Kleinanzeigen handelt man nur gegen Bares bei persönlicher Übergabe. Da wird nichts versendet.

Was kann ich tun wenn die Frist abgelaufen und nix passiert ist ? (Bin noch 17)

Du kannst Strafanzeige gegen die Person stellen, vielleicht kann er ermittelt werden. Sollte dies der Fall sein könntest du dann ggf. auch auf dem zivilrechtlichen Weg aktiv werden.

Muss ich den Dünnpfiff.....

Das hast du offenbar getan!

Der Fragesteller hat doch nichts falsches gemacht! Betrüge können überall geschehen! Das hat mit Ebay Kleinanzeigen nicht wirklich viel zu tun.

Anstatt den Verkäufer/Täter zu kritisieren, monierst du noch im RTL 2 Jargon den unschuldigen Fragesteller!

Naivität? Wo? Wenn du was bei Otto bestellst, können die auch betrügen! Theoretisch.

@Moralgesetz

Wenn du was bei Otto bestellst, können die auch betrügen! Theoretisch.

Der Unterschied ist nur, dass ein Versandhandel greifbar ist. Der hat eine ladungsfähige Anschrift und ich kann direkt zivilrechtlich aktiv werden.

Naivität? Wo?

Na von vorne bis hinten.

Der Fragesteller hat doch nichts falsches gemacht!

Naja er nutzt eine Plattform zum Schließen von Verträgen, zu denen er rein rechtlich gar nicht befugt wäre (vgl. §§ 108 ff BGB).

Anstatt den Verkäufer/Täter zu kritisieren, monierst du noch im RTL 2 Jargon den unschuldigen Fragesteller!

Es bringt gelegentlich schon mal eine Besserung die Leute etwas schroffer auf ihre eigene Idiotie hinzuweisen. Hätte er die AGB und die Sicherheitshinweise der Seite aufmerksam gelesen, wäre das ganze wohl so nicht passiert.

Kaum auf einer anderen offiziellen Platform wird es Betrügern so extrem leicht gemacht wie bei ebay Kleinanzeigen.

Wenn ich mein Auto offen lasse und meine Geldbörse auf dem Fahrersitz, dann ist es natürlich immer noch ein Diebstahl seitens des Täters, wenn diese entwendet wird. Meine Versicherung würde mir aber was husten, da ich durch mein Verhalten diese Tat begünstigt hätte.

Ich hoffe jetzt, dass Du den Vor- und Nachnamen schön brav auf die Überweisung geschrieben hast. Wenn der Name nicht mit dem Namen des Besitzers des Bankkontos übereinstimmt, dann kannst Du von der Bank verlangen, dass die Überweisung annuliert wird. Und Du kannst auch schon deswegen eine Betrugsanzeige aufgeben.

Wenn alle Daten mit dem Konto übereinstimmen, dann kannst du "nur" eine Anzeige aufgeben, oder klagen.

Wenn der Name nicht mit dem Namen des Besitzers des Bankkontos übereinstimmt, dann kannst Du von der Bank verlangen, dass die Überweisung annuliert wird

Nein, es muss nur entweder ein Konto unter der angegebenen Kontonummer existieren oder ein Konto für den angegebenen Zahlungsempfänger geführt werden, § 675r (3) BGB.

Der Name des Kontoinhabers wird von den Banken in der Regel nicht mehr ausgewertet.

@jurafragen

Der Name wird nicht "automatisch" ausgewertet ... aber wenn Betrug vorliegt, dann kann der Bezahler verlangen, dass die Zahlung dahingehend überprüft wird, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Konto Inhabers übereinstimmt. Wenn ein Zahlungsempfänger zum Beispiel einen falschen Namen angibt, um zu verschleiern, dass die Zahlung, an jemanden geht, der zum Beispiel bei der Schufa gelistet ist, dann ist das Betrug. Die Bank muss die Überweisung dann wieder annulieren.

In dieser Angelegenheit kann man aber noch nicht davon ausgehen, dass das Betrug ist ... dafür ist es noch viel zu früh. Es ist geradezu beschämend, wie hier einige Leute "Urteile" abgeben, die auf puren Vermutungen beruhen.

@ctest

aber wenn Betrug vorliegt, dann kann der Bezahler verlangen, dass die Zahlung dahingehend überprüft wird, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Konto Inhabers übereinstimmt

Verlangen kann man viel, aber ohne jegliche Konsequenz. Der Zahlungsauftrag ist erfüllt, wenn die Kontonummer als solche gültig ist.

Wenn ein Zahlungsempfänger zum Beispiel einen falschen Namen angibt, um zu verschleiern, dass die Zahlung, an jemanden geht, der zum Beispiel bei der Schufa gelistet ist, dann ist das Betrug

Nein. Es gilt immer noch der Rechtsgrundsatz Falsa demonstratio non nocet. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer Meier oder Müller heißt.

Die Bank muss die Überweisung dann wieder annulieren.

Nein.

In dieser Angelegenheit kann man aber noch nicht davon ausgehen, dass das Betrug ist ... dafür ist es noch viel zu früh

Ach? Betrug ist es erst nach 3 Wochen? Interessante Rechtsansicht.

Es ist geradezu beschämend, wie hier einige Leute "Urteile" abgeben, die auf puren Vermutungen beruhen.

Es gibt noch andere Sachen, die beschämend sind. § 675r BGB nicht zu lesen, obwohl man mit der Nase darauf gestoßen wurde. Da heißt es etwa:

Die beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, einen Zahlungsvorgang ausschließlich anhand der von dem Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennung auszuführen. Wird ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dieser Kundenkennung ausgeführt, so gilt er im Hinblick auf den durch die Kundenkennung bezeichneten Zahlungsempfänger als ordnungsgemäß ausgeführt.

Heißt: Eine gültige Kontonummer genügt. Der Überweisende wollte ja auch gerade auf dieses Konto überweisen.

Wenn der Name nicht mit dem Namen des Besitzers des Bankkontos übereinstimmt, dann kannst Du von der Bank verlangen, dass die Überweisung annuliert wird.

Nein!

Im Rahmen der Einführung des SEPA-Standards, sind Banken nicht verpflichtet den Empfängernamen zu überprüfen. Stimmt die IBAN (= das Konto existiert), geht die Überweisung durch und damit ist die Bank raus aus der Nummer.

Und Du kannst auch schon deswegen eine Betrugsanzeige aufgeben.

Ja, gegen den "unbekannten" Täter, aber nicht gegen die Bank. Das solltest du deutlicher formulieren.

@kevin1905

Das SEPA Verfahren ist noch viel zu "jung" als dass da schon definitive Urteile gesprochen worden sidn. Der Grundgedanke davon ist, dass wenn jemand die IBAN Nummer eingibt, dass dann angezeigt wird, wer der Konto-Inhaber ist.

Wenn man dann die Zahlung bestätigt, dann hat man den Namen des Zahlungsempfängers mit bestätigt.

Wenn man den Namen des Zahlungsempfängers selbst eingibt und der stimmt nicht mit dem Kontoinhaber überein, dann kann und muss man davon ausgehen, dass die IBAN Nummer falsch ist.

Da es inzwischen enorme Probleme, mit Leuten gibt, die andere Menschen als "Zahlungsempfänger" nützen, ist es Beihilfe zum Betrug, wenn die Bank Geld, was offensichtlich an den Herrn Meyer bezahlt wird, auf dem Konto vom Herrn Schulze gutschreibt.

Es ist zudem so, dass auf jeder Überweisung der Name des Empfängers gelistet wird ... Wenn der Herr Meyer eine Zahlung für Frau Schulze erhällt, dann muss er die Zahlung zurückgeben ... sonst droht eine Strafe. Der Herr Meyer muss nämlich nachweisen können WARUM und WOFÜR er diese Zahlung erhalten hat. Das insbesondere dann, wenn der Absender, der Zahlung auf die Überweiung geschrieben hat "Zahlung des bestellten Computers".

Es ist völliger Schwachsinn und peinliche Dummheit, wenn irgend ein Gericht annimmt, das ein Bankkunde, der eine Überweisung aufgibt, diese an eine IBAN Nummer schickt.
Wenn das wirklich von verblödeten Richtern, für rechtmässig erklärt werden würde, dann muss man halt auf das französiche Verfahren zurückgreifen: dort gibt es ein sogenanntes R.I.B. (Rélévé d'identité bancaire) .. ein Dokument auf dem die Kontonummer, die Anschrift des Kontoinhabers und die Bank des Kontoinhabers gelistet sind. Aber auch da haben die Banken bei einer Überweisung dann abzuklären, ob die IBAN mit dem Namen des Empfängers übereinstimmt, oder ob Betrug vorliegt.

Warenverkaufs Betrug ist inzwischen derartig häufig, dass nur intelligente Vorgehensweisen, dafür sorgen können, dass das nicht überhand nimmt.

@ctest

Das SEPA Verfahren ist noch viel zu "jung" als dass da schon definitive Urteile gesprochen worden sidn.

Da brauchen wir keine Urteile zu, da genügt ein Blick ins Gesetz:

„Die beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, einen Zahlungsvorgang ausschließlich anhand der von dem Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennung auszuführen. Wird ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dieser Kundenkennung ausgeführt, so gilt er im Hinblick auf den durch die Kundenkennung bezeichneten Zahlungsempfänger als ordnungsgemäß ausgeführt.“

Das heißt nichts anderes, dass eine Überweisung aus ordnungsgemäß ausgeführt gilt, wenn die Kundenkennung (IBAN) im Überweisungsauftrag zu einem tatsächlich existierenden Konto gehört und der Betrag diesem Konto gutgeschrieben wurde.

Wenn der Herr Meyer eine Zahlung für Frau Schulze erhällt, dann muss er die Zahlung zurückgeben ... sonst droht eine Strafe. Der Herr Meyer muss nämlich nachweisen können WARUM und WOFÜR er diese Zahlung erhalten hat

Wem sollte er das nachweisen müssen? Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen den Girovertrag vor, wenn man sich dort verpflichtet hat, das Konto nur für sich und im eigenen Namen zu nutzen. Mehr aber auch nicht.

Es ist völliger Schwachsinn und peinliche Dummheit, wenn irgend ein Gericht annimmt, das ein Bankkunde, der eine Überweisung aufgibt, diese an eine IBAN Nummer schickt. Wenn das wirklich von verblödeten Richtern, für rechtmässig erklärt werden würde [...]

Vielleicht können diese "peinlichen, dummen und verblödeten" Richter auch einfach nur im Gegensatz zu Dir lesen. Ich halte die gesetzliche Regelung nicht für großartig auslegungsfähig, zumal ja hier die Frage ist, in was für einem Verfahren das Gericht hier überhaupt entscheiden soll. Bei einer Klage gegen die eigene Bank? Die weiß nicht, wer bei einer anderen Bank Kunde ist oder nicht.

Tja, Du hast einem Unbekannten einen dreistelligen Betrag überwiesen. Kann man machen, ist aber nicht unbedingt sinnvoll. Und jetzt soll die Polizei die Kastanien aus dem Feuer holen? Das wird eher nicht passieren, denn von einer Strafanzeige bekommst Du das Geld auch nicht wieder.