Betrug Anzeige wegen Bar Kauf?

14 Antworten

Wenn Du ihn hast testen lassen und in der Anzeige "gebraucht" geschrieben hast, mach' Dir keine Sorgen - es sei denn, er hätte gefragt, ob alles komplett sei, und Du wissentlich etwas unterschlagen hast, gibt's Probleme.

Also: Lange Rede, kurzer Sinn: Mach Dir keinen Kopf und lass' ihn machen, was er will.

Er möchte aber wegen den Spritkosten sein Recht nutzten. Kann er das?

@FragNat89

sicher nicht, dennoch würde ich ihm 15 € Spritkostenanteil anbieten, denn man kann in so einem Fall nicht soo kurzfristig absagen.

Ein Kabel kann man durchaus vergessen, warum schickst du ihm das Kabel nicht mit der Post zu.

Wenn es aber dabei war, und er das ganze Zeug persönlich eingepackt hat, dann würde ich ganz locker bleiben.

Erstens wird keine Strafverfolgungsbehörde wegen eines Kabelstreits ein Verfahren eröffnen, zweitens ist die Drohung mit einer Anzeige nur ein Einschüchterungsversuch, auf jeder Polizeidienststelle würden die wahrscheinlich in Lachen ausbrechen

Es steht also Aussga gegen Aussage. Und die Entscheidung, sich die Konsole persönlich vor Ort abzuholen, hat er ja ohne Zwang getroffen. Er hätte sie sich ja auch schicken lassen können.

Wenn er freiwillig in der Weltgeschichte rumfährt, um sich gebrauchten Krempel abzuholen, dann sind die Fahrtkosten ganz alleine sein Problem.

Du kannst ihm ja schreiben, dass Du auf der Suche nach einem Anwalt sogar 30 € verfahren hast. Und die hätte er duch seine falsche behauptung verursacht.

Man darf sich von den Ar....löchern dieser Welt nicht einschüchtern lassen.

Auch wenn hier viele mal wieder schreiben, dass es bei einem Privatverkauf keine "Gewaehrleistung" gaebe, so ist diese Behauptung trotzdem Quatsch. Die "Gewaehrleistung" kann allerdings beim Privatverkauf vertraglich ausgeschlossen werden. Wurde sie dies aber nicht, so haftet auch der Privatverkaeufer im Rahmen der "Gewaehrleistung".

Sofern du die "Gewaehrleistung" also nicht ausdruecklich und nachweisbar ausgeschlossen hast, haftest du 24 Monate fuer alle Sachmaengel. die dem Artikel zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben. Ein fehlendes Kabel duerfte ein solcher Sachmangel sein.

Zudem hattet ihr ja auch schon eine Rueckabwicklung des Kaufvertrages vereinbart. Wieso glaubst du, an diese Vereinbarung nicht gebunden zu sein?

Weil ich mich Entschieden habe es nicht zu machen. Er Akzeptiert es auch, möchte aber da ich für die Fahrtkosten nun hafte. 25€ sehe ich aber nicht ein, da er schon alles recht günstig bekommen hat. Wenn nicht, will er zur Polizei gehen und mich Anzeigen.

@FragNat89

Er ist also bereit, dich gegen Zahlung von 25 Euro aus der Vereinbarung hinsichtlich der Rueckabwicklung zu entlassen. Nun, dann suche dir doch aus, was dir lieber ist. Entweder Rueckabwicklung oder 25 Euro zahlen.

Der Verkäufer hat den Artikel getestet und die Ware selbst eingepackt. Hier ein fehlendes Kabel einzufordern halte ich für schwierig. Und ein Kaben zu verbummeln ist KEIN Gewährleistungsfall!

Wenn er alles was beim Test vorhanden war, eingepackt und mitgenommen hat, hat er den Verkauf so akzeptiert wie er gelaufen ist.

Auf spätere Reklamationen musste gar nicht reagieren, wenn du ihm Teile die angeblich gefehlt haben nachschickst ist das kulant, Ansprüche hatter keine.

Er hat ja alles selbst eingepackt.

Also mach dir kein Kopp, er wird warscheinlich den Schwanz einziehn wenner sich beruhigt hat. Und die Rechtschutzversicherung wird ihm sowiso ne Nase drehn, die lassen sich auf sowas gar nicht ein.

Ne, nicbt wegen dem Verkauf, das hat er selbst eh gepackt und konnte überprüfen was er alles mitnimmt

Wieweit er kosten für die Fahrt bei so kurzfristiger Absage geltend machen kann... keine Ahnung — ich würde es einfach mal drauf ankommen lassen