Betrug, aber Geld zurück gezahlt?

6 Antworten

Betrug ist es dann, wenn man von Anfang an nicht vorhatte, den Artikel jemals zu uebersenden. Daran aendert es auch nichts, wenn man dies spaeter bereut und unaufgefordert das Geld zurueck schickt. Allerdings duerfte es sich positiv auf das Strafmass auswirken.

Der Kaeufer hat uebrigens einen Anspruch auf den Artikel, ueber den du mit ihm einen Kaufvertrag geschlossen hast. Er muss sich keineswegs mit der Rueckzahlung des Kaufpreises zufrieden geben. Aber das ist dann reines Zivilrecht und hat mit der Frage zum Strafrecht (Betrug) nichts zu tun.

Ja: Selbstverständlich ist gem. § 263 I StGB bereits der Versuch strafbar, als Anbieter und scheinbarer Verkäufer vorsätzlich Waren anzubieten obwohl diese gar nicht verfügbar sind oder keine Absicht besteht, die Waren überhaupt zu veräußern.

Davon abgesehen hat der gutgläubige Käufer mit wirksam zustandegekommenem Kaufvertrg zivilrechtlich Anspruch auf Lieferung oder auf Ersatz seines Schadens, etwa die Kaufpreisdifferenz eines nunmehr anderweitig zu beschaffenden gleichwertigen Artikels. Mit Kaufpreiserstattung wäre es also nicht getan.

Dieser Warenbetrug wird zunehmend zur Anzeige gebracht. Und oft genug verfolgt. Besonders gegenüber "Kinderhändlern", also Minderjährigen, die sich einen Account erschleichen, aber dennoch eben strafmündig weil mit vollem Bewußtsein über ihr Unrecht bei ebay handeln, sich aber hinter Muttis Rock mit Anfechtung eines unwirksam Kaufvertrages ihres Kindes n. § 108 BGB verstecken. Und damit eben Schadensersatzanspruch des Geschädigten ausschliessen.

G imager761

Dein letzter Absatz ist ziemlich verwirrend. Die Strafmuendigkeit bei Minderjaehrigen hat nichts mit der Einsichtsfaehigkeit des minderjaehrigen Taeters zu tun sondern ausschliesslich mit dessen Alter. Sie tritt mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein.

Sehr wohl spielt die Einsichtsfaehigkeit aber bei der Deliktsfaehigkeit eine Rolle.

Ich denke, du hast hier StGB 19 mit BGB 828 vermengt, also in unzulaessiger Weise Strafrecht mit Zivilrecht.

@DerCaveman

Nur scheinbar: Der 14-Jährige wäre als Straftätter wg. Warenbetrugs n. § 19 StGB ebenso zu verurteilen wie er als später einmal als Volljähriger zivilrechtlich zu Schadensersatz heranzuziehen wäre, weil er die Einsichtsfähigkeit besaß, einen Käufer geprellt zu haben, der trotz Kaufvertragsschluss durch erfolgreiiches Gebot den erworbenen Artikel nicht übereignet bekam, § 828 III BGB

Und bitte: Nur weil dich etwas verwirrt kannst du auch mal stille schweigen und erst nachdenken, musst mir aber keinen Worte in den Mund legen (Deliktfähigkeit) oder Unkenntnis best. Rechtsnormen unterstellen.

Die differenzierte Betrachtung der straf- und zivilrechtlichen Aspekte in meinem Kommentar ist durchaus verständlich.

Ob es Betrug ist, hängt damit zusammen, warum du nicht liefern konntest:

a)du wusstest, dass du den Artikel nicht wirst liefern können (zumindest konntest davon ausgehen), aber du hast billigend in Kauf genommen -> Vorsatz -> Betrug

b) du wusstest, dass du den Artikel nicht wirst liefern können, bist aber davon ausgegangen, dass der Fall, dass du nicht wirst liefern können, nicht eintritt -> bewusste Fahrlässuigkeit -> kein Betrug (es gibt nämlich keinen fahrlässigen Betrug)

c) du wusstest nicht, dass du die Ware wirst nicht liefern können, hättest aber davon ausgehen können -> Fahrlässig -> wie b.

Das war die Sache mit der Straftat Betrug.

Unabhängig davon ob es Betrug war oder nicht, ist der Vertrag rechtskräftig und der Käufer hat Ansrpch auf Erfüllung. Das könnte er zivilrechtlich einklagen.

Das ist kein Betrug, aber Du musst natürlich an den Käufer gleich eine Mitteilung senden, dass Du nicht liefern kannst und auch warum nicht. Gleichzeitig kündigst Du die Rücküberweisung an. So ist es korrekt.

Wenn Du schon vor Auktionsende wesst, dass Du den Artikel nicht mehr zur Verfügung hast, dann kannst Du mit ANGEBOT VORZEITI BEENDEN die Auktion abbrechen. Das ist der einfachste Weg.

Du hast die Ware zu liefern, die Du verkauft hast. Dein Angebot auf ebay ist verbindlich. Was ist denn der Grund? Du musst für Ersatz sorgen.

Der Käufer ist berechtigt, das Teil woanders zu kaufen und Dir den Differenzbetrag in Rechnung zu stellen. Und das kann er auch jederzeit mit einer Klage durchsetzen. Er kann überhaupt den ganzen Kauf einklagen.