Betrifft RA Hey/Postbank mit mahnbescheid?
Ich habe eine Forderung von Ra Heyl wegen der Postbank erhalten (ca 5700€) Tituliert.
Der Bescheid ist angeblich am 6.3.2012 zugestellt worden an die alte adresse , aber ich bin zum 1.2.2012 also 1 Monat vorher umgezogen.Da ich dies zuspät gesehen habe auf dem Mahnbescheid und ich schon mir die Vollmacht und Forderungsaufstellung zusenden lassen habe und ich Einrede der Verjährung erhoben habe, kann ich immernoch den Mahnbescheid in den vorigen stand beantragen?
2 Antworten
Wie im anderen Thema geschrieben: Wichtig ist, wann du den MB/VB gesehen hast. Wenn das länger als 2 Wochen her ist, ist der Zug abgefahren. Dann sind die Fristen versäumt. Falls du bisher noch keine Kopie gesehen hast, fordere sie vom Inkasso an und dann beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Kann man machen. Aber ich denke du möchtest den Mahnbescheid widersprechen?
Wenn es nachweislich falsch/nicht zugestellt wird sollte das gehen, also beantragen mit entsprechenden Belegen und dann widersprechen. Ob die Verjährung dann allerdings auch zurückgesetzt wird weiß ich nicht, würde aber sinn machen weil das sonst zu einer ziemlich beliebten masche werden könnte.
In den Vorigenstand setzten trifft es eher da nachweislich falsch zugestellt. aber wie ist das ?da ich jetzt mit Anwalt schon geschrieben habe gibt es da eine Hemmung?