Betriebswirtschaftliche Auswertung als Freiberufler?

3 Antworten

Dann machst du sicherlich eine Einnahme Überschussrechnung. Das ist auch eine Gewinnrechnung. Wieso das Amt nach BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen) fragt, erschliesst sich mir nicht.

Als Freiberufler ist es deine Pflicht jährlich eine Steuererklärung (in deinem Fall mit einer EÜR) beim Finanzamt abzugeben.

Bist Du Freiberufler, also Arzt, Architekt, Pfleger, Jurist, Apotheker..... https://freiberufler.online/freie-berufe-liste/ ?

Ja, meine Tätigkeit fällt in die Liste der freien Berufe, auch vom Finanzamt seit 3 Jahren bestätigt etc.

@alpro92

Dann Bestätigung weiterleiten.