Betriebswirtschaftliche Auswertung als Freiberufler?
Ich habe vor einiger Zeit einen Antrag für einen Wohnberechtigungsschein in Hamburg gestellt. Als Student mit Einnahmen von gerade einmal 7000€ in den letzten 12 Monaten bin ich dafür natürlich berechtigt. Nun fragt das Amt nach einer "Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung / Betriebswirtschaftliche Auswertung". Den Punkt verstehe ich, allerdings bin ich als Freiberufler und durch das niedrige Einkommen im gesamten Jahr überhaupt nicht dazu verpflichtet eine GuV oder BWA zu machen (ich habe in meiner Tätigkeit auch keine Kosten, nur meine Einnahmen!).
Kann man nun anfordern, dass man extra eine rechtskräftige BWA erstellt oder sollte eine einfache tabellarische Auflistung von Einnahmen und Kosten ausreichen?
3 Antworten
Dann machst du sicherlich eine Einnahme Überschussrechnung. Das ist auch eine Gewinnrechnung. Wieso das Amt nach BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen) fragt, erschliesst sich mir nicht.
Als Freiberufler ist es deine Pflicht jährlich eine Steuererklärung (in deinem Fall mit einer EÜR) beim Finanzamt abzugeben.
Bist Du Freiberufler, also Arzt, Architekt, Pfleger, Jurist, Apotheker..... https://freiberufler.online/freie-berufe-liste/ ?
Dann Bestätigung weiterleiten.
Ja, meine Tätigkeit fällt in die Liste der freien Berufe, auch vom Finanzamt seit 3 Jahren bestätigt etc.