Betriebsvermögen ermitteln (Bilanz liegt vor)

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Die 600.00,00 € sind die Bilanzsumme.

Das bilanzielle Betriebsvermögen beträgt 400.000,00 €, nämlich die Summe aus Stammkapital und sonstigem EK.

Oder anders gerechnet: Bilanzsumme 600.000,00 € abzüglich Verbindlichkeiten von 200.000,00 € ergibt ebenfalls 400.000,00 €.

Das tatsächliche Vermögen erhöht sich aber um die stllen Reserven von insgesamt 70.000,00 € auf 470.00,00 €.

Helmuthk  09.10.2013, 22:22

Danke für den Stern. Helmuthk

Bei Gabler wird Betriebsvermögen als Summe der Wirtschaftsgüter verstanden, die dem Unternehmen zuzurechnen sind [siehe http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/betriebsvermoegen.html ]

Augenscheinlich fragst Du aber nach dem Begriff i.S.d. BWL, denn in der VWL entstünde jetzt ein anderes Problem: Das dann an Unternehmen vergebene Kredite von Privat zur Finanzierung von BV verwendet wäre, aber i.S.d. Privatvermögens da noch ein weiteres Mal gezählt werden müsste.

Demnach würde ich nach § 4(1) EStG - Betriebsvermögensvergleich vorgehen.

BV am Ende des Wj abzgl. BV am Ende des voran gegangenen Wj´s, berichtigt um die privaten Vorgänge (Einlage und Entnahme). Folglich wäre das BV tatsächlich die Summe der Aktiven.

Die stillen Reserven wären demnach nur dann offen zu legen, wenn wir eine Aufgabebilanz erstellen. Und da wir im Rahmen der Bilanz immer vom Going Conzern auszugehen haben, wäre dieser Ansatz außen vor.

Ich hoffe, bei der Herleitung keine Definition für die Betriebswirtschaft übersehen zu haben. Das ist nämlich häufig das Problem von denen, die wie ich aus dem Steuerrecht kommen.

Helmuthk  06.10.2013, 10:34

Wenn nach Gabler das Betriebsvermögen als Summe aller Wirtschaftsgüter zu verstehen ist, die dem Unternehmen zuzurechnen sind, was ist dann mit den Verbindlichkeiten? Sind sie nicht ebenfalls dem Unternehmen zuzurechnen?

Wenn ein Unternehmer eine Maschine für 100.000,00 € kauft und den Kaufpreis über ein Bankdarlehen finanziert: Ist der Unternehmer in diesem Moment um 100.000,00 € reicher oder hat sich seine Bilanzsumme nur um die 100.000,00 € erhöht? Ich habe bei diesem Beispiel die Umsatzsteuer außen vor gelassen.

Und der Gewinnbegriff nach § 4(1) EStG hilft hier auch nicht weiter, weil erst einmal der Begriff"Betriebsvermögen" geklärt werden muss. Dafür ist aber ein Blick in § 6 EStG sehr hilfreich.

Dirk-D. Hansmann  07.10.2013, 02:51
@Helmuthk

Schönen Dank für die Nachfragen! Sie bestätigen m.E. insoweit die getroffenen Aussagen.

Beim Betriebsvermögen geht es augenscheinlich nicht um die Frage "wie reich bin ich". Das wäre ja die Frage nach dem Eigenkapital. Die Frage nach dem Betriebsvermögen klärt augenscheinlich mehr die Frage "was benötigt das Unternehmen".

Dabei hilft doch § 6 im ersten Gang nicht weiter. Er definiert nicht das Betriebsvermögen, sondern die Bewertung von Vermögen und Schulden. Es ist dort ja auch nirgends von BV die Rede, sondern von Wirtschaftsgütern.

Zur Frage des Maschinenkaufs: Durch den Kauf auf Kredit erhöht sich das Vermögen. "Vermögen" beschreibt ja auf der einen Seite "was ich habe" oder kann übersetzt werden mit "in der Lage sein zu tun".

Dabei ist durch den Besitz (hier den Besitz einer zusätzlichen Maschine) das Unternehmen in der Lage mehr zu tun.

Dabei sind doch Eigentums- und Besitzfragen nur so weit wichtig, bis der Besitz geklärt ist. Wobei das ja auch nur bedingt weiter hilft. Schließlich werden Leasing-Objekte in aller Regel beim BV des Leasing-Gebers belassen.

Was aber der 6´er eindeutig sagt und das bezieht sich auf die stillen Reserven: Die sind ggf. beim Verkauf aufzudecken. Sonst nicht.

Die Finanzierung des Betriebsvermögens übt keinen Einfluss darauf aus, ob das Vermögen verfügbar ist oder nicht. Das ist ja gerade die Sache mit dem Saldierungsverbot. Ob Eigenkapital oder Fremdkapital zur Finanzierung verwendet wurde, ist in dem Moment auch nicht gefragt. Anders rum: Dann würden wir auch bei Betriebsvermögen selbst nach der Finanzierung unterscheiden müssen.

Auch noch zwei kleine Blicke zur Seite: Wir dürfen ja auch feststellen, dass das Betriebsvermögen einen Teil des Wertes eines Unternehmens repräsentiert. Ob bei einem Verkauf dieses Geld "der Bank" gehört oder dem Unternehmer interessiert ja nicht. Außerdem hatten wir doch auch bei der Vermögensteuer (nach meiner Erinnerung, jetzt wirklich nicht nachgeschaut) den Unterschied zwischen Vermögen und Reinvermögen. Vermögen insgesamt ohne Belastungen und dann die Belastungen durch Verbindlichkeiten/Darlehen/Hypotheken abgezogen als das Reinvermögen.

Also der Versuch einer Zusammenfassung: 1. Betriebsvermögen ist die Summe des Wertes aller Wirtschaftsgüter im Rahmen eines Unternehmens. 2. Das Betriebsvermögen, bestehend aus Anlage- und Umlaufvermögen wird in der Bilanzsumme gespiegelt. 3. Vermögen wird durch die Höhe der Schulden nicht geändert.

Helmuthk  07.10.2013, 09:13
@Dirk-D. Hansmann

Dann wollen wir mal den Gewinnbegriff nach § 4(1) untersuchen.

Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Die Korrekturen um Entnahmen und Einlagen bleiben jetzt einmal unberücksichtigt.

Im Beispiel des Fragers gehst Du von einem Betriebsvermögen in Höhe von 600.000,00 € aus.

Im Folgejahr wird nur die Maschine für 100.000,00 € gekauft. dafür wird in gleicher höhe ein Darlehn aufgenommen. AfA soll unberücksichtigt bleiben.

Die Aktiv- und Passivseite erhöhen sich dadurch um je 100.000,00 €.

Nach Deiner Definition steigt dadurch das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres auf 700.00,00 €, und durch den Vermögensvergleich entsteht ein Gewinn von 100.000,00 €.

Das soll richtig sein?

Dirk-D. Hansmann  07.10.2013, 10:44
@Helmuthk

Das ist doch schon im Ansatz verkehrt, ich habe den 4´er nur deshalb genommen um das Betriebsvermögen zu definieren. Das habe ich allerdings nicht deutlich herausgestellt, weil ich diese "nicht amtliche Überschrift" genommen habe.

Dafür möchte ich mich entschuldigen, erst recht da es zu unnötiger Arbeit bei Dir geführt hat!

Außerdem hast Du natürlich Recht damit, dass diese 100.000 kein Gewinn sein können.

Ich habe da wirklich nicht zu Ende gedacht.

Betriebsvermögen am Anfang bzw. Ende des Wj kann nur die Vermögensseite abzüglich des Fremdkapital meinen. Ich bin wegen der Bezeichnung der Aktiv-Seite als Wiedergabe des "Vermögensverzeichnisses" Inventur (wo ich auch wieder und konsequent die Schulden vergessen habe) gestolpert. Dabei wäre wenn überhaupt die gesamte Bilanz als Wiedergabe der Inventur zu bezeichnen.

An dieser Stelle einen herzlichen Dank für die Aufdeckung meines Denkfehlers!

Helmuthk  07.10.2013, 11:16
@Dirk-D. Hansmann

Schön, dass ich Dir helfen konnte.

Wirtschaftsgüter sind nicht nur körperliche Gegenstände. Dazu gehören natürlich auch zum Beispiel der Firmenwert und die Bankkonten. Bei den Bankkonten kann es natürlich keine Rolle spielen, ob sie im Plus sind (Aktivseite) oder im Minus (Passivseite).