Betriebsurlaub an Arbeitsfreiem Tag?

3 Antworten

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Dürfen diese Tage dennoch von meinem Urlaubsanspruch abgezogen werden?

Selbstverständlich - zunächst einmal - nicht!

Konkret kommt es aber auf die Formulierung des Urlaubsanspruch an (siehe unter "Aber:").

Wie loeti72 und Hexle2 grundsätzlich schon richtig festgestellt haben: Urlaub ist bezahlte Befreiung von der Erbringung der Arbeitsleistung.

Wenn Du also ohnehin freie Tag hast, an denen Du also nicht arbeiten musst, kannst Du an diesen Tagen nicht durch Anrechnung von Urlaubstagen von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit werden.

Dir dürfen also nur für diejenigen Tage Urlaubstage angerechnet werden, an denen Du "eigentlich" arbeiten müsstest, wenn es keinen Betriebsurlaub gäbe.

Aber:

Wenn Dein Urlaubsanspruch in Werktagen (das sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind) formuliert ist, dann werden auch die Werktage, an denen Du nicht arbeiten musst, auf den Urlaub angerechnet - im Endeffekt spielt das aber keine Rolle

Beispiel:

Du arbeitest an 3 Werktagen in der Woche und hast einen (gesetzlichen) Urlaubsanspruch von 12 Arbeitstagen, das entspricht 24 Werktagen (entsprechend einer 6-Tage-Woche.

Ist Dein Urlaub in Arbeitstagen angegeben (im Beispiel 12 Urlaubstage), werden bei einer 3-Tage-Woche - wenn Du eine ganze Woche frei nimmst - auch nur 3 Arbeitstage als Urlaubstage angerechnet.

Ist Dein Urlaub aber in Werktagen angegeben (im Beispiel 24 Urlaubstage), werden bei einer 3-Tage-Woche - wenn Du eine ganze Woche frei nimmst - auch alle 6 Werktage der Woche als Urlaubstage angerechnet.

Urlaubstage dürfen nur dann abgezogen werden, wenn Du sonst arbeiten müsstest.

An Tagen an denen man nicht zur 'Arbeitsleistung verpflichtet ist, kann man keinen Urlaub nehmen.

Ich muss da Hexle2 beipflichten. Urlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn du nicht arbeitest, kannst du davon auch nicht freigestellt werden.