Betriebsratsmitglied: Entgeltsicherung / Entgeltgarantie (§ 37 Abs. 4 BetrVG)?

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Das kommt, wie meistens, darauf an. Wie viel Zeit nimmt die Betriebsratsarbeit in Anspruch?

Der "Fitting" sagt u.a. zum Thema "Wirtschaftliche und berufliche Absicherung" im § 37:

"Die Regelung des Abs. 4 wird in erster Linie für freigestellte BR-Mitglieder von Bedeutung sein, da die nicht freigestellten ihre berufliche Tätigkeit weiter ausüben und sich ihr Arbeitsentgelt im Allgemeinen nach dieser beruflichen Tätigkeit bestimmt.

Allerdings kann Abs. 4 auch für nicht freigestellte BRM bedeutsam werden, wenn ihre Inanspruchnahme durch das BR-Amt dazu führt, dass sie sich ihrer beruflichen Entwicklung nicht in derselben Weise widmen können wie vergleichbare AN."

Kannst Du etwas konkreter werden? Gibt es einen bestimmten Anlass für die Frage?

Grundsätzlich darf auch ein Ersatzmitglied nicht benachteiligt werden, wenn es wegen vieler "Einsätze" z.B. nicht an beruflichen Fortbildungen teilnehmen kann.

Arbeitet ein BRM oder Ersatzmitglied aber einfach nur schlecht und steht diese "Minderleistung" nicht mit der BR-Arbeit in Verbindung, kann man sich m.E. nicht auf das Betriebsverfassungsgesetz berufen und trotzdem genau so viel Lohn-/Gehaltserhöhung verlangen wie ein anderer AN der bessere Leistung bringt, wenn etwa die Arbeitsleistung/-einsatz bewertet und belohnt wird.

Es sollte schon nachvollziehbar sein, dass ein AN wegen der Betriebsratsarbeit nicht die Möglichkeit hat, die gleiche Leistung zu bringen wie die Kollegen.

Wir hatten auch schon mal ein Betriebsratsmitglied das dachte als Betriebsrat braucht er nicht mehr die geforderte Leistung bringen, obwohl er in keinem Ausschuss war und sich nicht oft "abgemeldet" hat um BR-Arbeit zu machen (außer zu den Sitzungen mit dem kompletten Gremium zu kommen was wegen der Ausschüsse die eigene Sitzungen haben, max. zweimal im Monat der Fall war).

Bei der nächsten Beurteilung fiel das Ergebnis entsprechend aus und er beschwerte sich. Er hat sich auch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigt. Geklagt hat er dann allerdings nicht, da nachweislich die Betriebsratsarbeit nicht der Grund für seine "Minderleistung" war.

Daher kann ich Dir ohne nähere Angaben zum konkreten Fall keine Antwort wie z.B. "Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Erhöhung der Bezüge" geben.

Ein BRM darf zwar wegen seiner Betriebsratsarbeit keine Nachteile haben, es darf aber auch nicht bevorzugt werden.


 

natürlich, warum denn wohl nicht. Er darf wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht benachteiligt werden.