betriebskostengutschrift?

6 Antworten

Die Betriebskostenabrechnung bekommst du oder hat dein Ex - bekommen und darin steht dein tatsächlicher Verbrauch für hier 2014,daraus geht dann hervor ob eine Nachzahlung zu leisten ist oder eine Gutschrift überwiesen ggf.mit der Miete verrechnet wird !

Du bekommst das also dann nicht vom Jobcenter,sondern vom Vermieter oder deinem Energieversorger,wenn diese z.B. Fernwärme liefern und die Zahlung an diesen erfolgt.

Dann würdest du zwei Abrechnungen bekommen,einmal für die Heizung und die andere vom Vermieter für Neben / Betriebskosten.

Diese Abrechnung muss also vorhanden sein und aus dieser ist auch zu entnehmen wie dieses Guthaben gezahlt bzw.verrechnet wurde.

Also, Schuldner der Miete ist der Mieter und nicht das Jobcenter. Wenn denn im Auftrag des Mieters die die Miete überweisen, bekommen die doch auch die Abrechnungen. Etwaige Nachforderungen werden dóch auch fällig und einen Anspruch auf Guthaben haben die Damen und Herren doch auch. Hoffentlich geht das gut aus!

das jobcenter bezahlt meine miete und vom vermieter habe ich nix bekommen ich habe am 25. ein termin in der leistungsabteilung und wollte mich da schon vorher etwas informieren ich habe jetz meine ganzen auszüge usw angeschaut und habe nix bekommen mein ex auch nie also werd ich am 25.01 den sagen müssen das  ich ja nix bekommen habe da kann mir das JB nix habe nur angst das
die mir was kürzen oder so aber das wird ja nie passieren ?? i

Hi iloevebabystaff,
das JC will von Dir den Nachweis, ob Du von Deinem Vermieter die Betriebskostengutschrift 2014 schon erhalten hast.

Durch die Nebenkostenabrechnung für Deine Wohnung wird entweder eine Nachforderung oder eine Gutschrift erstellt - und Du hast also eine Gutschrift von 65,61€ erhalten. Und diese Gutschrift wird mit der nächsten/übernächsten Mietzahlung verrechnet.
Schau also nach, wann sich Deine Mietabbuchung einmalig geändert hat oder dieser Betrag vom Vermieter überwiesen wurde. Diesen Nachweis gibste dann an das JC.

Grüße

Du bist verpflichtet, die Abrechnung beim JC vorzulegen. Bei einem Guthaben wird dir dieses von der künftigen Leistung anteilig abgezogen von der monatl. Zahlung. Diesbezgl.  bekommst du einen Änderungsbescheid. Dieser beinhaltet auch die Aufrechnung der überschüssigen Transferleistung für den zurückliegenden Zeitraum.

Du solltest den Vermieter abmahnen, Frist setzen (Ende Februar) und ankündigen, dass du bei Verzug den Betrag im Februar von der Miete abziehst.