Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen?

8 Antworten

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Als Begründung "zu hoch" oder "nicht nötig" gilt juristisch gesehen nicht für einen Widerspruch. Darauf muss der Vermieter noch nicht mal reagieren. Denn für die Abrechnung zählt nur, ob dem Vermieter die Kosten entstanden sind, und dann kann er sie auch umlegen (Vereinbarung im Vertrag vorausgesetzt). Es liegt nicht im Ermessen des Mieters, was nötig oder angemessen ist.

Man kann nur die Höhe der Kosten überprüfen. Dazu machst du mit deinem Vermieter einen Termin und lässt dir die Rechnung zeigen, evtl. auch den Vertrag mit dem Gärtner wenn nötig. Damit kann man dann sachlich schauen, ob alles korrekt ist.

Ja, es gibt dann da noch so ein Wirtschaftlichkeitsgebot. Doch zu beurteilen ob das eingehalten wurde ist nicht so einfach, da die Anforderungen daran nicht zu streng zu setzen sind. Ein Vermieter muss nämlich gar nicht die günstigste Lösung nehmen, es gibt mehr Kriterien. Aber auch hierfür muss man erst mal die Rechnung oder Vertrag des Gärtners anschauen.

Was verstehst Du unter "zu hoch"?

Verlang Einsicht in die Originalrechnung. Das muß der Vermieter gewähren.

Dein Problem wird somit ja sein, ob der Richter letztendlich Dir zustimmt. Ich fürchte nein, denn diesen Grund erkennt nicht einmal der BGH an.

Unsere Richter hier lehnen sogar ab, wenn keine Einsicht genommen wurde in die diesbezüglichen Rechnungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schriftlich (Einwurfeinschreiben) Einspruch einlegen und entsprechend begründen und Einsichtnahme in die Originalbelege zur Berechnung fordern.

Die Einspruchsfrist beträgt 12 Monate ab Zustellung der Abrechnung.

Hallo Thomas,

Wer als Mieter gegen die Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen will, muss seine Einwendungen schriftlich an den Vermieter richten. Der Widerspruch muss im Schreiben an den Vermieter klar begründet sein. Verdächtigungen, Vermutungen oder Allgemeinplätze reichen nicht aus.

Fehler in der Betriebskostenabrechnung? – Widerspruch einlegen!

Detaillierte Informationen zum Thema findest du hier:

https://mieterengel.de/betriebskostenabrechnung-widerspruch/

Muster und Formulierungsvorschläge

Im Folgenden führen wir Ihnen ein Widerspruchsmuster für den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung und die Betriebskostenabrechnung auf - Nebenkostenabrechnung Widerspruch Muster kostenlos:

https://www.einspruch-widerspruch.de/widerspruch/nebenkostenabrechnung

Du schreibst:

Es gibt da einen Posten in der Betriebskostenabrechnung "Gartenpflege" dessen Kosten mir zu hoch erscheinen und eigentlich nicht nötig wäre.

Gut zu wissen:

Gartenpflege in den Nebenkosten

Die laufenden Kosten für die Gartenpflege können als Nebenkosten voll auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist wie bei allen Nebenkosten, dass die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag vereinbart wurde. Nur dann kann der Vermieter die Kosten er Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

https://www.nebenkostenabrechnung.com/gartenpflege/

Mein Tipp:

Pauschal lässt sich deine Frage leider nicht beantworten.

Möglich, dass du überhaupt nichts zahlen musst, weil die Forderung unzulässig ist.

Sind die Kosten für die Gartenpflege nicht zu beanstanden, muss man wissen, dass diese nicht zu gleichen Teilen auf die Mieter umgelegt werden.

Das BGB gibt als Schlüssel die Wohnfläche vor. Mieter mit größerer Wohnung zahlen also mehr als Nachbarn, die eine kleinere Wohnung haben.

Jede andere Regelung muss zwischen Mietern und Vermieter vereinbart werden.

Ist dies deine erste Betriebskostenabrechnung in dieser Wohnung?

Vielleicht wäre ein Nachbar so freundlich und zeigt dir einmal seine letzten Jahresabrechnungen, damit du die Kosten ggf. vergleichen kannst.

Und natürlich kannst du die Betriebskostenabrechnung auch prüfen lassen. Unter Umständen werden dabei weitere Punkte entdeckt, die nicht ganz in Ordnung sind. Aber jetzt kommen wir schon in den Bereich der Spekulationen. Das ist nicht gut und bringt dich auch nicht weiter.

Sieh' dir einfach mal alles in Ruhe an. Zur Eile gibt es keinen Grund. Ich glaube eine fachliche Prüfung kostet etwa 30,- EUR. Eine Investition die sicher auch dann nicht umsonst war, wenn die Betriebskostenabrechnung nicht zu beanstanden ist.

Viel Erfolg!

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