Betriebskostenabrechnung pro Personen und Quadratmeter?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wasser kann pro Person angerechnet werden, Heizkosten müssen zu 50-70% Verbrauchsabhängig umgelegt und der Rest nach Fläche oder umbauten Raum.

https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

Heizkosten  müssen zu 50-70%...

Es gibt aber Ausnahmen.

Von Experte albatros bestätigt

Kaltwasserkosten dürfen nach Personen abgerechnet werden wenn es keine Zähler gibt und die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist.

Heizkosten müssen gem. Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Die Umlage nach Wohnfläche wäre nur zulässig in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen und die Umlage nach Wohnfläche vertraglich vereinbart ist.

Von Experte anitari bestätigt

Wenn in der Wohnung WZ installiert sind (alle Wohnungen des Hauses!), muss nach Verbrauch abgerechnet werden. Wenn nicht, darf der V. nach Wohnfläche oder Personen umlegen (nach Vereinbarung im Mietvertrag). Ist dort das nicht geregelt, darf der V. nach WF (lt. BGB) umlegen.

Heizkosten müssen gem. Heizkostenverordnung nach Verbrauch umgelegt werden (50 bis 70%), 30 bis 50% nach Wohnfläche.

Für die Wasserabrechnung kein Problem. Für die Heizkosten ist es als Ausnahmefall nur möglich, wenn das Haus zwei Wohnungen hat, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, und man zudem die Abrechnung nach Wohnfläche im Vertrag vereinbart. Für alle anderen Häuser ist nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abzurechnen.

Weitere Ausnahme:

bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können;

Die Heizkostenverordnung sieht noch andere Ausnahmen vor.

Darf, das wurde bestimmt so vereinbart.

Bei den Wärmekosten hat er keinen Spielraum, die gerichtlichen Vorgaben sind da klar und einfach.

Und wenn der liebe Vermieter einmal im Monat durch seine Mietgegenstände geht und prüft, wer da so alles wohnt, ist doch alles gut.

Macht er das nicht, hat er ein Problem mit seinen Zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung