Betriebskostenabrechnung Guthaben an Vermieter zurückzahlen
Ich habe meine Betriebskostenabrechnung bekommen,das Amt hat mir die Gutschrift angerechnet und der Vermieter hat mir das Guthaben ausgezahlt aber jetzt mußte ich das Guthaben an den Vermieter zurückzahlen ist das Rechtens so?
3 Antworten
Ist sehr wahrscheinlich doppelt abgerechnet worden, also must du 1x zurückzahlen. Sollte logisch sein, wäre ja eine Bereicherung
Der Vermieter kann ja nur etwas einfordern, wenn er nachweist, dass ihm bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen ist. Das müsste aber schriftlich erfolgen. Wenn es berechtigt ist, musst du mit der Forderung zum Amt hin, die die Summe dann überprüfen. LG Elfi96
Wieso verlangt der Vermieter die Auszahlung zurück?
Dann musst du den Rest der Miete srlbst zahlen.
Das Amt zahlt die Miete direkt an den Vermieter? Dann mußt du zurückzahlen.
Der Vermieter darf mir das auch nicht Auszahlen wenn das Amt mir das Abgezogen hat?
Aber Du bist der Vertragspartner des Vermieters und nicht das Amt. Der Vermieter hat mit dem Amt doch gar keine Geschäftsbeziehung. Jetzt fehlt der Betrag halt bei der Mietzahlung, folglich mußt Du diese Lücke füllen. Das Guthaben hättest Du sowieso an das Amt weiterreichen müssen.
Weil das Amt die Miete zahlte minus das Guthaben so wurde es mir gesagt .