Betriebskostenabrechnung - anteiliger Wasserverbrauch trotz eigener Wasseruhr?
Vor wenigen Tagen haben wir unsere erste Betriebskostenabrechnung in der neuen Wohnung bekommen. (Einzug 07/2011)
In der Abrechnung wird jetzt unter anderem der Wasserverbrauch anteilig auf die Mieter umgelegt (nach qm). Das wundert uns insofern, weil wir einen Wasserzähler haben, dessen Zählerstand auch bei Einzug vor knapp einem Jahr ins Übergabeprotokoll aufgenommen wurde.
Der anteilige Verbrauch ist definitiv nachteilig für uns, da wir relativ wenig Wasserverbrauch haben (ich dusche auf Arbeit, die Nachbarn haben Kinder und entsprechend mehr Wasserverbrauch etc.)
Eine erste Rücksprache mit der Hausverwaltung hat jetzt ergeben, dass wir die einzigen Mieter mit eigenem Wasserzähler sind und die Abrechnung zum Januar 2012 erfolgt ist. Der Zählerstand hätte im Januar 2012 abgelesen werden müssen. Davon wussten wir nichts (hätten wir davon gewusst, hätten wir den Zähler natürlich ablesen lassen bzw. den Wert mitgeteilt).
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie wir damit umgehen können (insbesondere rechtlich). Die Hausverwaltung hat schon einmal anklingen lassen, dass man an der anteiligen Verteiltung festhalten möchte bzw. maximal dazu bereit ist 15% zu reduzieren.
Den Zählerstand von 01/2012 kann ich natürlich nicht nachliefern. Gibt es eine Möglichkeit den Verbrauch der letzten 12 Monate so zurück zu rechnen, dass ein fiktiver Wert per 01/2012 ermittelt wird?
Einzug 07/2011 - Zählerstand zum 08/2012 bekannt. Verbrauch durch 13 Monate geteilt mal 6 (für den Zeitraum Juli - Dezember 2011) wäre jetzt so grundlegend meine Idee...? evtl. noch ein "Sicherheitsaufschlag" mit einrechnen.
wie ist die rechtliche Grundlage? welche Möglichkeiten gibt es? wie sollen wir weiter vorgehen? (Unterlagen vom Vermieter sind angefordert und kommen wohl die Tage).
5 Antworten
Die hier entscheidende Frage ist, ob und seit wann denn alle Wohnungen des Mehrfamilienhauses mit einer Wasseruhr ausgestattet sind. Wenn nicht, ist nach Wohnfläche abzurechnen, wenn ja, nach gemessenem Verbrauch. Ist nur nicht der Anfangsstand abgelesen worden, ist der Verbrauch zu schätzen. Erfolgt eine Nachrüstung mit WZ, so ist ab der folgenden Abrechnungsperiode nach gem. Verbrauch abzurechnen..Die Summe der UWZ muss nicht identisch sein mit dem Stand des Hauptzählers. Die Differenz ergibt sich aus der unterschiedlichen Messgenauigket von HZ und UZ. Die Differenz wird deshalb zu Lasten der Mieter anteilig umgelegt. Ist die Differenz größer als 10%, so hat diese allein der Vermieter zu tragen.
Dein Vorschlag zur Schätzung ist ok, die 15% Nachlass wären zu akzeptieren, falls das für dich entgegen dem errechneten Durchschnitt günstiger ausfallen sollte.
würde das mal hinnehmen sprich für die Vergangenheit in qm Umlage, darauf aber bestehen dass diese Uhr sofort abgelesen wird und ab diesem Zeitpunkt damit abgerechnet wird, voraussetzung deine Uhr ist amtlich geeicht!
Die Hausverwaltung hat schon einmal anklingen lassen, dass man an der anteiligen Verteiltung festhalten möchte bzw. maximal dazu bereit ist 15% zu reduzieren.
dies nimmste dankenswerterweise an!
Abrechnung nach Fläche erlaubt
Doch die vom Vermieter angewendete Abrechnung der Wasserkosten nach Quadratmetern sei der gesetzliche Maßstab, betonte der BGH. Vertragliche Abweichungen von diesem so genannten Flächenschlüssel seien zwar erlaubt. Ein Anspruch auf Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch bestehe aber nur, wenn alle Wohnungen des Hauses mit einer Wasseruhr ausgerüstet sind. Dies sei hier aber bei einer Wohnung in dem Mietshaus nicht der Fall.
(Prozess-Aktenzeichen: VIII ZR 188/07)
Es ist dem Verwalter rechtlich untersagt, nach Verbrauch abzurechnen, solange nicht ALLE Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind. Offensichtlich weiß der Verwalter dies selbst nicht, daher ist das Angebot von 15 % Nachlass gar nicht nötig und für Euch bereits reine Kulanz...
Richtig wäre nach Personenzahl abzurecnen, idR wird aber nach qm abgerechnet, Private Wasserzähler sind oft nicht geeicht, ich kenne Mehrfamilienhäuser da kommt immer was anderes raus als der Hauptzähler anzeigt, auch weil diese Ablesung nicht gleichzeitig erfolgt.