Betriebskosten Treppenhausreinigung extrem hoch, nun selber reinigen?

5 Antworten

Muss ich das akzeptieren?

Mußt Du. Vorausgesetzt es ist vertraglich vereinbart.

Ob die Höhe gerechtfertigt ist, ist eine andere Frage. Dazu kannst Du Einsicht in die Rechnungen beim VM verlangen

Dem Vermieter obliegt die Entscheidung, wem die Reinigung des Treppenaufgangs übertragen wird, ganz allein. Die dafür entstehenden Kosten gehören zu den Betriebskosten und werden den Mietern in Rechnung gestellt. Dem kann der Mieter nichts entgegensetzen.

Der VM kann die Hausreingungskosten nur umlegen, wenn sie im

Mietvertrag oder sonstwie vereinbart sind. Gegen zu hohe Kosten

kann er sich mit Verweis auf den Betriebskostenspiegel zur Wehr

setzen,

Schau als erstes in deinen Mietvertrag ob dort diesbezüglich bei Betriebskostenumlage auch die Hausreinigung dabei ist. Wenn nicht, musst du diese auch nicht bezahlen. Sollte dort bzw. in der Hausordnung stehn, dass die Mieter das Haus reinigen, durfte das der Verm. nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter ändern, sprich einer Firma übertragen.

wenn der VM schlechte Erfahrung mit dem ausführen der Hausordnung gemacht hat, kann er eine Reinigungskraft nehmen.

Wie hoch sind denn die Kosten und wieviel Stunden pro Woche wird geputzt ? Kann doch eigentlich nur ein 400 € Job sein. Wie groß ist denn das Haus?

Wenn du Zweifel hast, muss der VM dir die Rechnung pro Monat vorlegen.

Das Haus hat 3 Stockwerke. Die genaue qm-Zahl vom Flur kann ich leider nicht sagen und die Gesamtkosten der Treppenhausreinigung betragen 2196,60€ für einen Abrechungszeitraum von 12 Monaten.

Bisher hab ich es so mitbekommen, dass alle 2 vielleicht auch 3 Wochen geputzt wird. Also extrem selten. Daher kommen mir auch die Zweifel ob die Höhe angemessen ist.

@Matze8474

wären pro Monat ca. 183 €. alle 2 Wochen je 3 Stunden zu 10 € = 30 x 2 = 60 - fehlen noch rund 123 €

Ich würde mir die Rechnung für die Arbeiten zeigen lassen, das erscheint mir ein bisschen hoch.

Rechnung sollte mit Datum und Zeit und Lohn sein.

ja das mußt du

allerdings sind die Nachzahlungen für die Betriebskosten eventuell nicht angemessen, lass das prüfen

wo kann ich denn sowas prüfen lassen?

@Matze8474

wo kann ich denn sowas prüfen lassen?

Zuerst selbst beim Vermieter.