Betriebskosten: Heizkosten für Gemeinschaftsräume entsprechen Heizkosten für Whg.
Hallo zusammen,
etwas überrascht habe ich meine Betriebskostennachzahlung für 2012 zur Kenntnis genommen.
Ein detailliertes Studium der beigelegten Rechnungen hat vor allem Fragen hinsichtlich des Kostenblocks "Heizkosten" aufgeworfen. Dieser setzt sich für mich anteilig aus Heizkosten für meine Wohnung (ca. 55%) und einem Betrag von fast gleicher Höhe (ca. 45%) für die Beheizung des Treppenhauses zusammen. Ist dies rechtlich möglich? Wie kann dieser horrende Kostenblock künftig gesenkt werden (automatische Regler etc.)?
Ich würde michüber Antworten hierzu freuen. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, M.K.
2 Antworten
Werfe doch einfach einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen. Die Kosten und Lasten anderer Bereiche wie Treppenhaus, Trocknungsräume, sind ja auch getrennt auszuweisen. Und wenn die unwirtschaftlich sind, hat ein >Mieter ja solche auch nicht zu übernehmen, oder?
Kostenblock Heizkosten besteht in der Regel aus 2 Teilen: Umlage der Anteile der Heizkosten des Hauses 50:50 oder 30:70 und den realen Verbrauchskosten für Warmwasser und Heizung in der Wohnung mit anteiligen Kosten an der Wartung der Heizanlage. Wie jetzt die Beheizung des Treppenhauses da mit welchen Kostenanteilen hinein spielt, kann nur der Mietvertrag beantworten. Fehlt dieser Passus im MV, dann solltest du die Bezahlung kategorisch ablehnen.