Betriebsbedingte Kündigung Praxis?

6 Antworten

Das die Kündigung schriftlich erfolgen muß wurde schon gesagt. Und es ist auch richtig, das du keinen Kündigungsschutz im Kleinbetrieb hast.

Für eine Abfindung fehlt die Rechtsgrundlage.Abfindungen werden ja gezahlt wenn eine Kündigung fehlerhaft ist, der AG den AN also nicht so richtig weg bekommt. 

Das sollte dich nicht hindern zu gegebener Zeit den Chef nach einer Abfindung zu fragen. Wenn ich das aus deiner Frage richtig herauslese hat er nämlich ein wenig ein schlechtes Gewissen.. So etwas steigert die Bereitschaft sich frei zu kaufen.

Allerdings solltest du noch warten. Die Übergabe der schriftlichen Kündigung wäre ein guter Zeitpunkt.

Zu beachten ist, das deine Kündigungsfrist mindestens 2 Monate zum Monatsende beträgt. Zum 30.11 geht also nicht mehr.

vielen Dank für diese Antwort und du hast es auch genau erkannt mit dem schlechten gewissen

@Monkish

Die Antwort von Maximilian112 ist völlig korrekt!

Um es noch einmal zu betonen:

Die Kündigungsfrist beträgt in Deinem Fall nach dem BGB (§ 622 Abs. 2 Nr. 2) 2 Monate zum Monatsende; Dein Arbeitgeber kann Dir frühestens also nur noch zum 31.12. kündigen.

Die mündliche Kündigung ist völlig gegenstandslos, sie muss zwingend schriftlich ausgesprochen werden (§ 623).

Da das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist (Kleinbetrieb), ist eine Klage gegen die Kündigung aussichtslos.

Lässt Du Dich auf ein früheres Kündigungsdatum ein, erhältst Du für die Dauer ein "eingesparten" Kündigungsfrist eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld (vielleicht kannst Du für diesen Fall als Kompensation eine Abfindung verlangen).

Davon habe ich jetzt nicht so die Ahnung.  Du kannst dich zB auf den Seiten von 123recht.net nach vergleichbaren Fällen umschauen, und an deiner Stelle würde ich mich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. LG 

Ich würde ggfls. einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung ist immer möglich. Einen Kündigungsschutz hast Du offensichtlich nicht.

Natürlich kannst Du Verständnis für die Situation aufbringen und Dich um einen neuen Job bemühen. Ebenso kannst du aber zumindest versuchen, noch Zeit zu gewinnen und eine Enschädigung zu bekommen. Das geht umso besser, wenn die Kündigung formal fehlerhaft ist. Dafür gibt es mehrere mögliche Ursachen, auf die Du leicht anhand einer kleinen Checkliste kommen kannst, die Du zum Gratisdownload hier findest: http://www.iab-dm.de/download/chklkuen.html

Egal ob Kleinbetrieb oder nicht: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!