Betriebsausgaben als Kleinunternehmer absetzen
Moin moin,
ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet und zwar bin ich Übungsleiter für bestimmte Gruppenfitnesskurse. Als Kleinunternehmer bin ich ja quasi von der Umsatzsteuer befreit (die 17,500 erreich ich nie!) darf den Studios, für die bzw. in denen ich die Kurse anbiete also nur Rechnungen ohne MwSt. aushändigen.
Wie sieht das jetzt aber mit meinen Betriebsausgaben aus? Als Fitnesstrainer sind das ja z.B. ( bzw. zum Großteil) Sportklamotten, die ich in einem ganz normalen Laden kaufe und für die ich demnach auch MwSt. zahle. Krieg ich diese gezahlte Steuer bei meiner Steuererklärung (bin hauptberuflich übrigens Angestellter) wieder zurück?
Gruß
4 Antworten
Nein, da du die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht gewählt hast, kannst du die Vorsteuer nicht geltend machen.
Die Ausgaben für die Sportklamotten kannst du aber bei deiner Einnahmen- Überschussrechnung als Betriebsausgaben geltend machen.
Kläre das mit deinem Steuerberater. Kleidung geht glaub ich nicht, aber andere Ausgaben kannst du selbstverständlich absetzen.
Nein, natürlich nicht.
Nein, natürlich nicht. Aber alle Kosten und Lasten aus dem Gewerbe werden ja mit der Steuererklärung (Anlage G und EÜR) dem Finanzamt vorgelegt und reduzieren damit die fällige Einkommensteuer.